Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

400 — 
stainmetzen, abfertigen und erlauben können, sich uf des 
freiherrn zu Sulzburg und Pierbaun schreiben dahin zu 
verfüegen und eins gebeus halben mit ihme raths pflegen zu 
lassen. 
2268. [11 a] Zuvor und ehe dann Caspar Lenckern, 
goldschmidt, in seinem begern, einem frembden mandatario, 
namens Simon Seru, bey ihme ein stüeblein und kemmerlein zu 
vergünstigen, willfaret werden möchte, soll man zuvor erkundi- 
gung einziehen, was sein, Seru, thun und lassen und wie lang 
er sich alhie aufzuhaltten gedencke; alßdann ferner räthig werden. 
2269. [1609, II, 15 a] 22. Mai 1609: 
Caspar Lencker soll man ableinen, Simon Seru ein 
stüblein in seinem haus zu verlassen, und ime sagen, wann der- 
selbe sein cost in einem wirthshaus hab, könne er seine wonung 
auch wol daselbs haben. 
2270. Deß herren statthalters zu Amberg schreiben, wei- 
land Matthes Carls kinder vormündern Johann Dietrich 
Kerin und Johann Ruprecht Saugenfinger behülfflich zu sein, 
damitt ihrer pupillen behausung alhie [15 b] geschetzt und ver- 
kaufft werde, soll man herren D. Helden zu bedencken zustellen, 
ob hierinnen nichts prejudicirlichs gehandelt werde, weil der Carl 
noch bürger alhie gewest und alein mitt Meiner Herren vergunst 
zu Amberg gewohnt hatt. 
23201. [1609, II, 2. Abt. 1 a] 23. Mai 1609: 
Herren D. Helden concept an den herren statthalter zu 
Amberg, Matthes Carls erben und derselben behausung 
alhie betreffent, soll man laßen abgehen. 
22472, [1609, II, 19 b] 24. Mai 1609: 
Peter Jacquets und Heinrich Juvenels supplication umb 
citation an Barbara, Johann de Froya wittib, yetzo Hansen 
Baurn zu Trident ehewirtin, weiland Niclas Juvenels, malers, 
tochter, soll man herren D. Fetzer zu bedencken zustellen, zu- 
vorderst aber in dem losungstüblein nachsehen, ob diese Bar- 
bara noch für eine bürgerin erkennet werde. 
3273. [1609, II, 60 a] 13. Juni 1609: 
Jobst Plancken‘!) von Eger, goldschmidsgesellen, 
I) Im Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 644 (zwischen 1586 und 1620) als 
Silberarbeiter.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.