Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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2011. [1605, II, 51 b] 27. Mai 1605: 
Dieweil, wie mündtlich referirt worden, kein güetliche under- 
handlung zwischen Heinrich Knopffen und Hanssen 
Müller über den gemachten contract deß künstlichen glaß- 
schneidens, das der Knopf den Müller, welcher aber sein zusag 
nit halten wolle, underricht, nit stat finden und jeder theil sein 
152 a] meinung beharre, so soll man sie bede, wie jüngst auch an- 
gedeut worden, miteinander zur ordenlichen außfürung ans statt- 
gericht weisen, dem Müller aber auferlegen und angloben lassen, 
las er sich entzwischen der rechtfertigung und, biß dieselb ir end 
erraicht, der kunst enthalten und weder arbeiten noch andere 
dieselbe lernen, wie auch der Knopf nit weniger dahin gewisen 
werden soll, im proceß schleunig zu verfarn und, weil er kein 
hieiger bürger, einen anwaldt in seinem abwesen zu bestellen, 
der die sachen treibe, damit dieselb in die leng nit verzogen werde. 
2012. [1605, IM, 11 b] 3. Juni 1605: 
Uff Hansen Mairs, goldschmids, supplication umb 
fürschrifft an herrn graff Wilhelm zu Manßfeld wegen aus- 
stendiger 30 f. 37 kr., [12 a] mitt denen er von D. Heffner an 
seine gnaden gewisen worden, soll man erkundigen, ob sein fur- 
geben der anweisung halb die wahrheit, und auff denselben fall 
im die fürschrifft mittheilen, doch die supplication formblichen 
ınd zum einschluß tuglich stellen lassen. 
2013. [1605, III, 60 a] 22. Juni 1605: 
Zu der kays. May. für Caspar Omichen zu Prag-Hrättschin 
yethane fürschrifft und Anna, Dietrich Holdermans ehe- 
wirtin, darauff gethanen bericht soll man die vorige handlung 
auffsuchen und bey herrn D. Buserent bedencken lassen, ob man 
den gegenbericht einschliessen oder den Holderman ferner citiren 
ader aber die Holdermennin, welche in grosser armut steckt, an- 
weisen soll, in ihrem bericht lautter heraus zu gehen und ihr 
unvermögen anzuzeigen. 
2014. [IV, 9 b] 1. Juli 1605: 
Der Holdermennin wird anbefohlen, ihr Unvermögen an- 
zuzeigen, Dietrich Holdermann steckbriefliche Verfolgung 
angedroht. 
2015. [IV, 35 b] 2. Juli 1605: 
Der neu eingereichte Bericht der HMoldermennin soll von 
den Herren Hochgelehrten geprüft werden.
	        
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