Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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spiler und müntzer mit allem fleiß nachzutrachten, damit er zur 
hafft gebracht werden mug, und in der kriegstuben zu fragen, 
warumben der nürmbergisch püttel nach diesen Nitten nicht greiffen 
wollen. 
1575. Johann Legrändt von Dorneckh, hendtleren, und 
Hansen Goysen, goylierer, soll man bede zum bürger- 
rechten kommen ... [34 b] ... lassen .... 
1576. [1598, XII, 45a] 16. März 1599: 
Der maister der gulden dratarbeit supplication umb 
milterung ihrer gesetz und der vier geschwornen goldt- und 
sylberarbeiter gegenbericht soll man den herren an der rueg 
umb ihr bedenckhen zustellen.. 
1377. [1598, XII, 2. Abt. 9 a| 20. März 1599: 
Die Angelegenheit der Appolonia Adtlerin zu Stutt gart 
und des Paulus Königsmüller, goldtschmidtgesellen. 
betreffend. 
1578, [1598, XII, 11 b| 28. März 1599: 
Hansen Khamm, vergulder, kommt vor. 
1579. [12 b] Christoffen Ritter, goltschmidt, soll 
man sein begeren, ime ein freiheit mittzutailen über seine er- 
fundene kunst, allerlei gleser dem Jaspis, lasar und anderen der- 
gleichen stainen gleich zu machen, ableinen mitt vermelden, ob 
schon Meine H. ime genaigt, zu willfaren, und den hieigen bürgern, 
sein khunst zu treiben, verbieten lassen wolten, so würde es ime 
doch nichts fürtragen, dann außwendig. hab es auch geschickhliche 
goldtschmidt, die würden es inen nit wehren lassen. 
1580. [1599, I, 2 bj] 11. April 1599: 
Zu Genanten des grösseren raths seyen für di$mahl bey 
einem rathe ertheylt 
[3a] 11. Heinrich Müller, goldtscheider, 
14. Benedict Wurtzlbaur, rothschmidt. 
1581. Dieweiln Sebastian Capittel, goldt- und sylber- 
scheider, umb vergünstigung, das er noch drey jahr lang zu 
Leon unauffgesagt seines hieigen bürgerrechtens sich auffhalten 
mug, suppliciren und anlangen thut, als soll man nachsehen. 
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