Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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hauß versperren lassen mug, ihm und anderen glaubigeren zum 
besten, ist befohlen, diesem petenten zu willfahren, doch das solch 
beschreiben und die versperr durch den herren stattrichter ge- 
schehen thue und von ihm, Caspar Beitmüller, dieses sein be- 
gerens halben ein ansag auffgeschrieben werde. 
1555. [1598, VI, 47 a] 3. Oktober 1598: 
Claudi vom Creutz soll man sein supplicirendts begeren, 
als das Meine Herren einen herren auß ihrer h. mittel verordtnen 
solten, vor welchem er diejenige, so in sein befreite arbeit greiffen 
beclagen köndt, ableinen. 
1556. [1598, VII, 9 a] 10. Oktober 1598: 
Oßwalden Schyrer, goldtschmidt von Eistet,... 
soll man ... zum bürgerrechten kommen lassen .... 
1557. [1598, VII, 12 bj] 12. Oktober 1598: 
Des raths zu Regenspurg antworttlich schreiben wegen 
Christoffen Staingröner, goldtschmidts hie, welchem 
ein fürschrift wider Georgen Hochholtzers kinder vormünder zu 
Regenspurg mitgetheylt worden, soll man gedachtem Staingröner 
urhalten und, do ers begert, ein copi davon zustellen, ihm aber 
verweisen, das er Meine Herren mit ungrundt berichtet. 
1558. [1598, VII, 2. Abt. 4 b] 24. Oktober 1598: 
Lorentz Schach, bürger und steinmetz alhie, kommt 
vor. Es ist bei ihm eingebrochen worden. Er erhält auf seine 
Bitte eine „Fürschrift“ an den domproöstischen Amtmann zu 
Fürth gegen zwei Fuden daselbst, ber denen dıe ıhm ge- 
stohlenen Waaren versetzt worden sınd. 
1559. [1598, VIII, 2 b] 3. November 1598: 
Auf Claudi vom Creutz, versetzers behemischer 
granatenrößlein, suppliciren und pitten, crafft seiner privi- 
legien dem Daviden Schellen im Gostenhoff unangesehen, 
desselbigen eingewandten supplication das versetzen und schmelzen 
der gedachten granatenrößlein ernstlich abzuschaffen, soll man 
nachsehen, was des Schellen halben vor der zeytt furgelauffen, 
ınd ob ihm solch ver- [3a] setzen und schmelzen der behemischen 
granatroßlein erlaubt oder abgeschafft worden, und alsdann der 
verordtneten ruegsherren bedenckhen darüber einnemmen. 
1560. [1598, VIII, 17 b] 11. November 1598: 
Uff der rom. kays. Mt. fürschrifft für den gewesnen hof- 
yoldtschmidt Martin Dieling, ine vor andern zum maister- 
Quellenschr. XII. Bd. 
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