Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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zu erkennen geben hat, welcher gestalt ime von ainem, der sich 
Paulus Hofman nennt, etlichs verdechtigs pruchsilber, welches 
dem ansehen nach ein port oder randt von ainer silberen schüssel 
ist, zu verkauffen zugebracht worden mit furgebung, das ers zu 
Wien an bezalung stat ainer schulden empfangen, soll man dem 
goldschmid sagen, das silber bis auf weitern beschaid bei seinen 
handen zu behalten so lang und vil, bis derjenig, der ims zugebracht, 
caution und versicherung thut, das er mit angeregtem silber recht 
herkommen oder aber derwegen bessern bericht und anzaigung 
geben kan; und solches dem Hofman auch also anzaigen. 
614. [1582, III, 71 b] 10. Juli 1582: 
Hainrich Juenel, goldarbaiter, soll man ungeacht 
der geschwornen deß goldschmidhandtwercks wider- 
fechten, und das er sich [72 a] irer ordnung gemes nicht ein- 
schreiben lassen, weil er umb ir ordnung nichts gewisst, Ja seine 
lehrjar erstanden hat, ehe die neue goldschmidsordnung aufgericht 
worden, und also durch bemelte ordnung nicht begriffen noch ge- 
punden werden kan, alspalden on lengers nachwarten mit fertigung 
seiner maisterstück zulassen und, dieweil die geschwornen berürte 
ordnung one vorwissen und verwilligung Meiner Herren allain 
zwischen inen selbst gemacht, inen deßwegen Meiner Herren mis: 
fallen anzaigen, das inen solches nicht gepürt hab, und auflegen, 
dieselbig ordnung nochmal bei Meinen Herren furzulegen und 
decretiren zu lassen. 
615. [1582, IV, 1 a] 12. Juli 1582: 
Erhardten Hofman, weiland Jacoben Hofmans 
seligen nachgelassenen son, soll man auf sein suppliciren wider 
Anna Frantz Borneckin, seine mutter, aines silberen verguldten 
roßzeugs halben der beclagten, seiner mutter, darauf gegebnen 
bericht und antwort hören und es dabei pleiben lassen. 
616. [1582, IV, 2. Abt. 2 b] 19. Juli 1582: 
Auf herren Joachim Pömers bei ainem erbern rath mündtlich 
furgebrachten bericht, wie [3 a] weit der koniglichen wirden 
zu Dennmarckt bei Jorgen Laben wolf, rotschmid alhie, 
angedingt bronnenwerck bißher gebracht worden, was an den 
jüngst herausgemachten 1500 talern auf dato noch verhanden, 
wievil die alberait gefertigten und gegossenen stück ungeverlich 
zentner wegen und was noch zu den andern hinderstelligen stücken 
‘ir zeug und messing gehören, auch wie lang man noch darmit
	        
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