Inhaltsverzeichnis: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

76 
Meije Lehrte ex an daZ Lager zu Venedig 1582 zurüd, welches er 
dann allein verwaltete, E33 folgten Reifen nad Aquileja, Rom, 
Neapel 2C. und dann wiederholter längerer Aufenthalt in Benebig, 
bi8 er, nad) dem Tode feines Vaters 1598 nad) Haufe zurücgefehrt, 
1602 in den Kat, 1617 zum Stande der Älteren, 1622 zum dritten 
oberften Hauptmann, 1624 zum Lofjfunger und 1633 zum Reichs- 
fOhultheißen gewählt wurde und am 25. Mai 1637 farb. Bom 
Kahre 1604 ab ijft er etwa zehnmal als Gejandter der Stadt zu 
den Münzprobationstagen und über vierzigmal zu fonftigen Gejandt- 
ihaften, inSbefondere hei den Städhtetagen, verwendet worden. Be: 
merfenzwert ijt eine vertraulidhe Sendung im Jahre 1612 zu Herın 
Badharia3 Geigkofler, welcher, wie wir oben *) berichtet Haben. 
1607 die SoOHaffung von Banken angeregt hat. DazZ Berftändnis 
Imhoffs für das Münzivefen ergiebt fich am bejten aus den Sut- 
achten, die ex weiter über die andauernde Miünzverfchlechterung ab- 
gegeben hHat?), und in welchen er darauf hHinweift, daß die Haupt- 
jadhe die Schaffung auten Geldes i{ft, während die Wechfel, die 
Waren und JOließlidh die Preife der Handwerker fih all danach richten. 
Die Rücfihtnahme auf die venezianifhen Berhältnifje zeigt 
zu das von Calan drin mitunterzeidhnete Gutachten der YMarkt- 
vorfteher und des erwählten AusfHufjes®), weldhes wegen der Gefahren 
für die Stadt den Gedanken anregt, daß die Bank auf Einen aus 
der Mitte der Stadt proprio nomine angerichtet würde, wie e3 bei den 
Benedigern gebräudglid. Daniel Hopffer der Nlterve Ihlägt 
zum Bankier den BernhHart NDddtl vor, „Jo auch wegen der 
Bank zu Venedig gute KundfhHaft Hat“ *). E€3 wurde auch be- 
Iolofjen, ihn zu ernennen ®); |päter aber wurde ein anderer genom- 
men. Zur Berbefjerung des Mlünzwejenz {Olägt audhH Daniel 
Hohbffer wie Jmhoff vor, lauter Speziesthaler in die Bank zu 
fegen, dann würden fih die Wechfel danach ftabilifieren, aber ohne 
Biwang, „wie e38 in Venedig auch ift“ °). 
Der befte Beweis fAOließlichH fix unfjere Frage ift zu fihren 
au3 dem Inhalt der in Frage kommenden Bankftatuten. Die 
Bankordnung von Amiterdam, die von Calandrin im Auguft 
1) S, oben S. 70. 
?) Nürnb. Kreisarcdhiv S. I 8. 116 Nr. 17 Ziff. 6, 18 und 20 
3) Aiten S. I 8. 117 Nr. 1 und 2 3. 15. 
‘) Cbhenda 3. 20. 
5) Cbenda 3. 21. 
5) Mitten S. I X. 116 Nr. 17 3. 26.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.