Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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2474. [27 b] Den malern auch ansagen, sich mit den festonen 
und laubwerck ze furdern, damits daran nicht mangle [beim Ein- 
reiten der königl. Majestät]. 
3475. [1539, XI, 32 b] 6. Februar 1540: 
Mertin Wagnern, dem goldschmid, seiner antwurt 
halben auf das Haidelpergisch schreiben Hannsen Schöns, schlossers, 
jungen halben sagen, sein antwurt im selbs zu gut etwas ze miltern 
und kürtzer ze stellen . .. efc. 
Es folgen noch ein taar weitere Ratsverlässe über diesen 
Gegenstand, 
3476. [1539, XII, 3 b] 14. Februar 1540: 
Peter Firmont, dem atlaßmacher, das gebetten pauen 
und gering zinßgellt ableinen und bey vorigem abschidt, das er 
aus der mang, wie die jetz ist, 20 f. an golld geben oder aber 
sich weiter versehen soll [pleiben lassen]. 
2477. 1539, XII, 9 a] 18. Februar 1540: 
-.. Sebalden Knobloch, goldschmid, . . . aufgefor- 
derts bürgerrechten halben in die losungstuben weisen. 
2478. [1539, XII, 10 a] 19. Februar 1540: 
Jörg von Folckach, der gschmeidmacher, kommt vor. 
3479, [1539, XII, 21 b] 1. März 1540: 
Daniel Englharten, den steinschneider, bschicken 
und ime von seim prunnengraben jetzo alsbald abzesteen gepieten 
bey Meiner Herren straff, ferner on erlaupnus nichs mer graben, 
ine auch solchs also schwern ze lassen. 
Daneben solch prunnengraben allenthalben in gemein bey 
den werkleuten und sonst abstellen und verpieten, das niemant 
solchs on Meiner Herren erlaupnus furnemen oder thun soll, bey 
einer leipstraff, 
3480. [25 b] 3. März 1540: 
Maister Daniel Englharts prunnengraben besichtigen 
lassen, wie es damit und sonderlich des heimlichen gemachs 
halben gstallt, und widerpringen. 
2481. [1539, XIII, 1 a] 11. März 1540: 
Heintzen Pühler, dem rotschmid, 8 wochen zum 
Franntzen Ment zu ziehen, erlauben, doch das er für sich 
selbs sein hantwerk ausserhalb nit treiben sol. 
2483, [1 b] Der pecktrexl halben, dweils ein freie kunst 
pr
	        
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