Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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2384. [1537, VII, 21 b] 1. November 1537: 
Auf der geschworen der püxenschau anzeigen ist verlaßen, 
das die püxenschmid fürohin [Folgt ein kleines, schwer entztıffer- 
bares Wort. Der Schreiber scheint hin noch einmal geschrieben 
zu haben; oder zu?] die hackenschrauben mit fünf gewünden 
machen sollen, und wu man ein undäugliche schrauben find. sol 
man die zerschlagen. 
Weyter sollen der hackenkugl mer nit dan 18 auf ein pfundt 
gen und wu sy kleiner sein, sol man die nit zaichen; ‘der leng 
halben sol man die frey lassen. 
Solichs sol zu irer schauordnung pracht und inen angezeigt 
werden. 
Daneben bedencken, wie man es mit den handtroren oder 
pirschpüxen mocht peserung thun, damit die auch rechtfertig 
gemacht werden. 
Es folgt noch eine Anzahl weiterer Ratsverlässe über diesen 
Gegenstand. 
22385. [1537, VIII, 28 a] 7. November 1537: 
Pangratzen Lobenwolf, dem giesser, auf sein neu- 
gepaut hauß und gießhütten beim Schießgraben ein zinß schlagen 
jerlich 24 f. in golld, dweil Meine Herrn den pau verlegt haben. 
Daneben maister Symon solchs paus halben vernemen, 
was er für sein mühe und arbeit fordere, alsdan nach pillichen 
dingen ine zufriden ze stellen; und solle ine das gellt, so er holzs 
halben in die Peunt schuldig ist, zugstellt werden, das ers in di 
Peunt wider zale. 
Dem zimerman, auch dem schreiber, so den pau gemacht 
und rechnung gehalten, jedem 1 f. verehrn. 
2286. [30 a] 9. November 1537: 
Maister Symon Rößnern soll man des gepauten hauß 
halben beim Schießgraben mit 10 f. verehrn für sein gehapte 
mühe. Daneben Pangratzen Laubenwolf, besitzern solchs 
haus, 5 f. geben, die fennster damit machen ze lassen; solch alles 
auch in di rechnung ze pringen. 
238%. [1537, IX, 8 b] 21. November 1537; 
Hannsen Metters, bildschnitzer zu Werd, betrohung 
halben den richter zu Werd vernemen, auch leut hören, und 
widerpringen. 
2288. [1537, IX, 12 a] 24. November 1537:
	        
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