_— 402
erhöhung bedeutet. Das norddeutsche Kurfürstentum
anstatt des kleinen Ansbachs war für Preussen ein äusserst
vorteilhafter Tausch; dass Napoleon ohne zwingende Not
mehr bewilligen würde, war ausgeschlossen. Er hatte an
die Wittelsbacher durch ein Abkommen bereits Eichstädt!
und kurz darauf, einen Tag nach dem Schönbrunner Ver-
trag, auch Ansbach überwiesen.
Der Kaiser wollte, als Haugwitz nach Paris kam, an-
fangs das Verhältnis zu Friedrich Wilhelm, so wie es vor
dem Kriege war, wieder ins Leben rufen: keine Abtretungen,
aber Freiheit für Frankreich, Hannover zu besetzen und
als eigenes Gut zu behandeln.” Er stellte nun dem Minister
lie Wahl zwischen dieser Art der Regelung und der Wieder-
aufnahme des Vertrags von Schönbrunn, im letzteren Falle
jedoch unter stärkerer Belastung des Königs.? Haugwitz,
der nicht zum zweiten Male ein französisches Heer in Nord-
deutschland sich einnisten lassen wollte, sah in Beherrschung
Hannovers das sicherste Pfand für eine gesunde Entwick-
lung: Preussens. Demnach musste das Offensiv- und
Defensivbündnis verbleiben, Friedrich Wilhelm wie zu Schön-
brunn die von Napoleon geschaffenen Zustände und Ein-
richtungen anerkennen, dazu jetzt noch für Napoleons
Bruder Neapel garantieren. Mit Mühe gelang es Haugwitz,
die Grafschaft Mark, das Herzogtum Osnabrück und Bayreuth
für den König zu retten;* doch die Abrundung im Betrage
1. 10. Dez. 1805: De Clercq II, 136.
2. Thiers VI, 403.
3. Zuerst erscheint diese Absicht in dem Schreiben Nap. an
Talleyr. d. d. Paris 4. Febr, 1806 (Corr. de Nap. XI, No. 9742). —
Thiers VI, 403 f., 406, dazu Corr. de ’Nap. XII (1863), No. 9977
10051.
4. Berichte Haugw. d. d. Paris 12. u. 15. Febr. 1806: Ranke
1, 472, 477.