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Eichstädt erstrecke! Liess sich dies durchsetzen, so
musste eine Anzahl Reichsstände harten Verlust erleiden,
ein Teil seine selbständige politische Existenz aufgeben,
Als erstes Opfer ersah sich der Markgraf Nürnberg aus,
Das von seinem Vater der Reichsstadt verkaufte Land er-
schwerte die Verbindung des ober- und des untergebir-
gischen Fürstentums. . So drückend die Politik des Vaters
auf ihm lastete, er konnte die Rechtsgiltigkeit des Ver-
kaufs nicht bestreiten; er stellte daher über diesen eine
Auffassung auf, welche ihn in ganz neue Beleuchtung
rückte, Alle Besitzungen und Rechte, welche die Ver-
kaufsurkunde von 1427 dem Rat verhiess, sprach er auch
diesem zu, ‚aber nur als Privateigentum. Die Stadt sollte
für dieses Gebiet dem Markgrafen als Herrn huldigen,
einzig seine Verordnungen befolgen, vor seinem Gericht
sollten die Bewohner dieser Striche Recht nehmen, in die
brandenburgischen Kassen die Abgaben fliessen, nur dem
Markgrafen sollten hier die militärischen Hoheitsrechte zu-
stehen, Es war die volle Landeshoheit, welche er bean-
spruchte.” Seine Forderungen sind indessen nicht be-
gründet. Nicht nur, dass der Wortlaut der Verträge von
1427 gegen sie zeugt,® auch das Verhalten des Kurfürsten
Friedrich I, der sich gegen Ausübung der Landeshoheit
durch die Stadt nicht gewehrt hatte, giebt derselben Recht,
Allein für den Sohn drehte es sich um einen Kampfpreis,
dessen (jewinn dem brandenburgisehen Besitz in Franken
eine bedeutendere Entwicklungsfähigkeit versprach. Nach
mehrjährigem Ringen musste sich der Markgraf besiegt
1. K, H. Lang: Neuere Geschichte des Fürstenthums Bayreuth
L (1798), 94 f. — Der erwähnte Vortrag Riedels 117,
2. S. die Aeusserung des Markgrafen bei E. Reicke: Geschichte
der Reichsstadt Nürnberg (1896), 408.
3. Entscheidend ist die Stelle: wie das alles und igliches ge-
nannt ist und Namen ‚haben muge . , , ; Historia Norimbergensis
diplomatica (1738), 750 ff.