Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Eichstädt erstrecke! Liess sich dies durchsetzen, so 
musste eine Anzahl Reichsstände harten Verlust erleiden, 
ein Teil seine selbständige politische Existenz aufgeben, 
Als erstes Opfer ersah sich der Markgraf Nürnberg aus, 
Das von seinem Vater der Reichsstadt verkaufte Land er- 
schwerte die Verbindung des ober- und des untergebir- 
gischen Fürstentums. . So drückend die Politik des Vaters 
auf ihm lastete, er konnte die Rechtsgiltigkeit des Ver- 
kaufs nicht bestreiten; er stellte daher über diesen eine 
Auffassung auf, welche ihn in ganz neue Beleuchtung 
rückte, Alle Besitzungen und Rechte, welche die Ver- 
kaufsurkunde von 1427 dem Rat verhiess, sprach er auch 
diesem zu, ‚aber nur als Privateigentum. Die Stadt sollte 
für dieses Gebiet dem Markgrafen als Herrn huldigen, 
einzig seine Verordnungen befolgen, vor seinem Gericht 
sollten die Bewohner dieser Striche Recht nehmen, in die 
brandenburgischen Kassen die Abgaben fliessen, nur dem 
Markgrafen sollten hier die militärischen Hoheitsrechte zu- 
stehen, Es war die volle Landeshoheit, welche er bean- 
spruchte.” Seine Forderungen sind indessen nicht be- 
gründet. Nicht nur, dass der Wortlaut der Verträge von 
1427 gegen sie zeugt,® auch das Verhalten des Kurfürsten 
Friedrich I, der sich gegen Ausübung der Landeshoheit 
durch die Stadt nicht gewehrt hatte, giebt derselben Recht, 
Allein für den Sohn drehte es sich um einen Kampfpreis, 
dessen (jewinn dem brandenburgisehen Besitz in Franken 
eine bedeutendere Entwicklungsfähigkeit versprach. Nach 
mehrjährigem Ringen musste sich der Markgraf besiegt 
1. K, H. Lang: Neuere Geschichte des Fürstenthums Bayreuth 
L (1798), 94 f. — Der erwähnte Vortrag Riedels 117, 
2. S. die Aeusserung des Markgrafen bei E. Reicke: Geschichte 
der Reichsstadt Nürnberg (1896), 408. 
3. Entscheidend ist die Stelle: wie das alles und igliches ge- 
nannt ist und Namen ‚haben muge . , , ; Historia Norimbergensis 
diplomatica (1738), 750 ff.
	        
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