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Stellung in Franken errang. Da dies wesentlich auf dem
privatrechtlichen Wege geschah!, fehlte dem Gebiet die
Geschlossenheit, welche den Territorialbesitz erst eigentlich
zu einem Machtfaktor prägt. Besitzungen fast aller Nach-
barstände waren eingestreut, von Bischöfen. und Reichs-
‘ürsten bis zu freien Reichsstädten und dem niederen
Adel. Die Regenten suchten lange diesen Mangel zu
heben; allein als sie seit der Einreihung unter die Kur-
fürsten einem neuen Arbeitsfeld ihre Thätigkeit wie ihre
Zeldquellen zuwandten, widmeten sie den Fürstentümern
nicht mehr die ehemalige Sorgfalt. Kurfürst Friedrich I.
überliess einen umfangreichen, durch Bodenreichtum wert-
vollen Bezirk gegen eine hohe Geldsumme an die Reichs-
stadt Nürnberg so gut wie vollständig. Noch mehr war
jetzt das hohenzollernsche Gebiet in ‘Franken zersplittert,
noch stärker als bisher wurden die Hindernisse einer ge-
regelten Regierung fühlbar. Dies empfand niemand
schwerer als Albrecht Achilles, der Erbe des Kurfürsten
im Fürstentum Ansbach. Die Uebelstände sollten durch
Eroberung eines geschlossenen Territoriums: beseitigt
werden. Die rechtliche Stütze für seine Wünsche fand er
in der Verleihung der Fürstenwürde an die Burggrafen
von Nürnberg, durch die, wie er behauptete, seine Vor-
fahren auf ein Land gefürstet seien, das sich von den
Grenzen Böhmens, von den Mauern Egers westwärts über
Uffenheim hinaus sowie südwärts bis zum Höhenzugy ob
‘+ 1314) 8. J. Voigt: Geschichte des deutschen Ritterordens I (1857),
6ı1f.; Riedel: Geschichte I, 112 ff. Fronmüller* 16f.; J. Sax:
Die Bischöfe und Reichsfürsten von Eichstädt I (1884), 141.
1. Droysen I', 126, 3093f.; Riedel: Geschichte II, 492 f. —
Vortrag von Riedel in den Monatsberichten der kgl. preuss. Akad.
der Wissensch. zu Berlin aus dem Jahre 1867 (1868), 117 f.
“an Konrad IV.