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Generalversammlung war von 52 Mitgliedern besucht. Die
Majorität entschied sich zwar gegen den Ankauf der vier
vorgeschlagenen Anwesen zum Bau einer Synagoge und
Schule, aber es wurde eine elfgliedrige Kommission zur
Ermittelung eines Anwesens, sowie eine neungliedrige
Kommission zur Aufbringung der notwendigen Kapitalien
durch Zuteilung der Konkurrenzbeiträge nach bestimmten
Stufen eingesetzt. Endlich kam man überein, dass die
Minorität sich den Beschlüssen der Majorität zu unter
werfen habe. Diese Kommissionen sind nicht zur Aus:
führung ihrer Aufträge gekommen. Der Religionsverein
war eben daran, sich in eine Kultusgemeinde zu verwandeln
und musste dieser die Lösung der so heiss umstrittenen
Fragen überlassen. Und das war ein Glück. Denn so
sehr man auch den Eifer und die Opferbereitschaft zahl.
reicher Mitglieder des Religionsvereins anerkennen muss.
so konnte doch die in ungeahnter Raschheit heranwachsende
Gemeinde namentlich den Bau der Synagoge und des
Gemeindehauses nach einigen Jahren mit ganz anderen
Kräften und nach einem ganz anderen Mafsstabe unter
nehmen, als es dem Religionsvereine möglich gewesen wäre.
Seine Metamorphose vollzog sich ohne erhebliche Schwierig-
keiten. Am ı2. August 1861 ersuchte der Ausschuss 1) den
Magistrat, in Anbetracht dessen, dass bereits 95 Familien
dahier wohnen, höheren Ortes zu erwirken, »dass der der
') Der Beschluss hierüber wurde in der Sitzung vom 4. August
1861 gefasst, in welcher M. Bettmann zum ersten Male als Vor
steher erscheint. Ueber den Rücktritt Loeb Hopfs findet sich
nichts in den Akten. Vielleicht hatte derselbe seinen Grund in der
Meinungsverschiedenheit, die innerhalb der Vorstandschaft zu Tage
trat, s. oben S. 27 ff. DochistL. Hopf später (Protokoll vom 3. Januar
1862) mit Anton Buchmann in den verstärkten Ausschuss zur
Abfassung der Statuten gewählt worden.