Zweck, dessen Verfolgung leider von der Allgemeinheit zurück
zewiesen wurde, erreicht werden kann.
Die Unterzeichneten haben es sich in Berücksichtigung
dessen und in dem Anbetrachte, dass im Interesse der Religion
sin Mittel zur Aufrechthaltung und Förderung des Kultus
gefunden werden muss, vorgesetzt, eine Versammlung der
Gutgesinnten zu berufen, auf dass dieselbe die Kultus
Angelegenheiten als Privatsache berate und je nach den Ergeb
nissen dieser Beratung hierüber Beschlüsse fasse und diese
ungesäumt in Vollzug setze.
Die Versammlung zu dem genannten Zwecke wird auf
nächsten Samstag, abends 6 Uhr präzis, in der Wohnung des
Herrn M. Bettmann dahier bestimmt und werden die unten
aufgeführten Herrn hierzu mit dem Bemerken eingeladen, dass
das persönliche Erscheinen um so wünschenswerter und
dringender sich darstellt, als nur durch die Beteiligung eine:
grösseren Anzahl die Erreichung des gedachten Zweckes
möglich ist.
Dieser Aufruf, von M. Bettmann, Lippmann
Scherer, Simon Forchheimer, Simon Adler, Wolf
Frankenburger, Samuel Bloch, Loeb Hopf, Anton
Buchmann unterschrieben, erging an 43 Mitglieder, Am
I. Februar 1862 hat diese »Versammlung der Gutgesinnten«
stattgefunden, zu der nur 21 erschienen waren. Um eine
Spaltung in der Gemeinde zu verhüten, wurde beschlossen,
dass die in Aussicht genommene Privatgesellschaft zunächst
nicht gebildet, sondern dass nochmals eine Generalver
sammlung auf den 3. Februar 1862 einberufen werde,
Sollte auch diese resultatlos verlaufen, gilt die eben tagende
Versammlung als »Privatgesellschaft zur Erreichung der
Kultuszwecke« für konstituiert. Dieses energische Vor-
gehen und die Furcht vor der drohenden Spaltung hat
endlich ‚auch die Gleichgiltigeren aufgerüttelt und ihnen
die Notwendigkeit einer Einigung nahe gelegt. Die nächste