Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

420 . Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
Königen und Fürsten veranstaltet werden, dienen z. B. dem dreifachen 
Zweck: Beleuchtung des Rathauses, Veranstaltung von Ehrentänzen, 
Ehrung fürstlicher Gäste. Ähnlich erscheint das Tagegeld, welches den 
vorübergehend im Wachtdienst verwendeten Bütteln gezahlt wird, je nach 
dem Standpunkt, von dem aus man es betrachtet, bald als Ausgabe für 
Jen Wachtdienst und bald als Ausgabe für die Büttel. Und der Boten- 
lohn endlich, den ein nürnbergischer Gesandter draufsen in der Fremde 
verauslagt, kann sowohl den Kosten der betreffenden Gesandtschaft als 
auch den Ausgaben für Botenlohn im allgemeinen zugerechnet werden. 
Unsere Absicht ist es, die Ausgaben soweit als möglich nach denjenigen 
Gesichtspunkten zusammenzustellen, unter denen sie den Zeitgenossen 
als gleichgeartet und verwandt erschienen. Wir halten uns zu diesem 
Zweck streng an den Wortlaut der Registereinträge und betrachten die- 
jenigen Posten als zusammengehörig, die ganz oder in wesentlichen Teilen 
wörtlich mit einander übereinstimmen. Begegnen uns also z. B. drei 
Zahlungen, von denen die eine an einen Büttel, die andere an mehrere 
Schützen und die dritte an diesen oder jenen Reitenden Söldner geleistet 
ist, die aber alle drei im Register als Ausgabe „von Beschirmung wegen 
des Kirchtags zu Mögeldorf“ gebucht sind, so teilen wir sie nicht den 
Ausgaben für Büttel, Schützen und Reitende Söldner zu, sondern lassen 
als den allen dreien gemeinsamen Zweck den Sicherheitsdienst auf der 
genannten Kirchweih gelten und führen sie demgemäfs dem Leser. unter 
den von Beschirmung wegen des Kirchtags zu Mögeldorf gemachten. Aus- 
gaben vor. Diese Art der Anordnung gewährt uns einen doppelten Vor 
teil. Einmal bindet sie unsere Darstellung an objektive, durch die 
Quellen selbst gegebene Normen und schützt uns dadurch vor Willkür- 
lichkeiten, in welche wir notwendig verfallen würden, wenn wir uns bei 
der Disponierung des Stoffes ganz von unserm subjektiven Dafürhalten 
leiten liefsen. Zweitens aber gestattet sıe uns, ähnlich wie im vorher- 
gehenden Teil bei der Darstellung der Einnahmen aus ganz oder teilweise 
gleichlautenden Registereinträgen den formelhaften Bestandteil herauszu- 
nehmen und gleichsam als Titel an die Spitze der betreffenden Ausgabe- 
gruppe zu setzen, sodals wir ıhn dann im Text der nachfolgenden Posten 
nicht jedesmal ausdrücklich zu wiederholen brauchen. Hierdurch sparen 
wir ganz erheblich an Raum und erleichtern dem Leser nicht nur die 
Übersicht, sondern überheben ihn auch der unfruchtbaren Mühe, sich 
immer wieder von neuem durch dieselben, oft recht weitschweifigen 
Redewendungen hindurcharbeiten zu müssen. Um jeden Irrtum auszu- 
schliefsen, kennzeichnen wir die als Titel vorausgenommenen und in den 
nachfolgenden Posten zu ergänzenden Formeln durch liegende Schrift; die
	        
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