420 . Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440.
Königen und Fürsten veranstaltet werden, dienen z. B. dem dreifachen
Zweck: Beleuchtung des Rathauses, Veranstaltung von Ehrentänzen,
Ehrung fürstlicher Gäste. Ähnlich erscheint das Tagegeld, welches den
vorübergehend im Wachtdienst verwendeten Bütteln gezahlt wird, je nach
dem Standpunkt, von dem aus man es betrachtet, bald als Ausgabe für
Jen Wachtdienst und bald als Ausgabe für die Büttel. Und der Boten-
lohn endlich, den ein nürnbergischer Gesandter draufsen in der Fremde
verauslagt, kann sowohl den Kosten der betreffenden Gesandtschaft als
auch den Ausgaben für Botenlohn im allgemeinen zugerechnet werden.
Unsere Absicht ist es, die Ausgaben soweit als möglich nach denjenigen
Gesichtspunkten zusammenzustellen, unter denen sie den Zeitgenossen
als gleichgeartet und verwandt erschienen. Wir halten uns zu diesem
Zweck streng an den Wortlaut der Registereinträge und betrachten die-
jenigen Posten als zusammengehörig, die ganz oder in wesentlichen Teilen
wörtlich mit einander übereinstimmen. Begegnen uns also z. B. drei
Zahlungen, von denen die eine an einen Büttel, die andere an mehrere
Schützen und die dritte an diesen oder jenen Reitenden Söldner geleistet
ist, die aber alle drei im Register als Ausgabe „von Beschirmung wegen
des Kirchtags zu Mögeldorf“ gebucht sind, so teilen wir sie nicht den
Ausgaben für Büttel, Schützen und Reitende Söldner zu, sondern lassen
als den allen dreien gemeinsamen Zweck den Sicherheitsdienst auf der
genannten Kirchweih gelten und führen sie demgemäfs dem Leser. unter
den von Beschirmung wegen des Kirchtags zu Mögeldorf gemachten. Aus-
gaben vor. Diese Art der Anordnung gewährt uns einen doppelten Vor
teil. Einmal bindet sie unsere Darstellung an objektive, durch die
Quellen selbst gegebene Normen und schützt uns dadurch vor Willkür-
lichkeiten, in welche wir notwendig verfallen würden, wenn wir uns bei
der Disponierung des Stoffes ganz von unserm subjektiven Dafürhalten
leiten liefsen. Zweitens aber gestattet sıe uns, ähnlich wie im vorher-
gehenden Teil bei der Darstellung der Einnahmen aus ganz oder teilweise
gleichlautenden Registereinträgen den formelhaften Bestandteil herauszu-
nehmen und gleichsam als Titel an die Spitze der betreffenden Ausgabe-
gruppe zu setzen, sodals wir ıhn dann im Text der nachfolgenden Posten
nicht jedesmal ausdrücklich zu wiederholen brauchen. Hierdurch sparen
wir ganz erheblich an Raum und erleichtern dem Leser nicht nur die
Übersicht, sondern überheben ihn auch der unfruchtbaren Mühe, sich
immer wieder von neuem durch dieselben, oft recht weitschweifigen
Redewendungen hindurcharbeiten zu müssen. Um jeden Irrtum auszu-
schliefsen, kennzeichnen wir die als Titel vorausgenommenen und in den
nachfolgenden Posten zu ergänzenden Formeln durch liegende Schrift; die