Dritter Abschnitt. Die Ausgaben für den Sicherheitsdienst der Stadt. 483
)
x
N
]:
110
“x
N
:f]
11e
St
''
„3.
]1e
at,
+4
{l-
AN
If
30
1
(e,
1
\)
a
23
8 3. Kirchweihschutz.
Obwohl die zur Beschirmung der Kirchtage verwendete Mannschaft
nicht nur in der Stadt, sondern auch in den Vororten, in denen Kirch-
weih gefeiert wurde, Dienst thaten, rechnen wir sie gleichwohl den Innen-
wachen zu, weil die Festplätze, auf denen sie die Ordnung aufrecht zu
erhalten hatten, vornehmlich von Nürnberger Bürgern bevölkert waren.
Die hierher gehörigen Ausgaben setzen sich aus folgenden Posten zu:
sammen:
a) Den Kirchtag Lienhardi zu beschützen R31V: 5 ß. R32V: 3 ß 4h1
„zwei Schützen“. R33IV: 3 ß 4hl „zwei Gehenden Söldnern“. R835V:
L2 ß, „des fünf Stadtknechte 7 verzehrten; die übrigen 5% gab man
‚hnen zu Trinkgeld“ R37V: 3 £ 4hl „zwei Gehenden Söldnern“.
b) Den Kirchtag Ägidi zu beschützen R31LVIM: 15 ß 5hl „unsern
Stadtknechten“. R32WVII: 17% £ denselben „und sonst drei Schützen“. R33VI:
15 £ß 10 hl „unsern Stadtknechten und zwei Gehenden Söldnern“. R34VII:
12% £ „unsern fünf Stadtknechten“. R35 VII: 10 @ denselben. R37VII:
10 @ denselben. — Unsern Stadtknechten zu Liebung an St. Güilgen Tag,
als sie den Kirchtag beschirmten R39IVIII: 12 4 6 hl. RA0OVN: 12 A 6 hl
„Jeglichem 15%“
ec) Den Kirchtag zu Kraftshof zu beschützen R32VIIL: 14 2% ß „ver-
zehrte Eber Has selbfünft.“ R33VII: 1% 7 % desgleichen. R34IX: 15 ß
„verzehrten etliche unsere Diener“.
d) Den Kirchtag zu Mögeldorf zu beschützen R351V: 7 BB. R36V: 15 ß
„verzehrten etliche unsere Diener und Stadtknechte“.
Zusammenstellung der Ausgaben für Kirchweihschutz.
HE
a) Kirchtag St. Lienhard.............:7 10.25/0.15 0.15| — 0.60 0.15 —
b) Kirchtag St. Agidi. SE 0.7510.9010.80:0.65/0.50 >50
c) Kirchtag zu Kraftshof....... :.1511.45/0.75| -
d) Kirchtag zu Mögeldorf LA, — 1 — 0.35(0.75| 0 — | —
Summa Z 11.—|2.20/2.4011.40.1.45'0.90/0.50| — 10.6510.65
‚31 |32 | 33 |34 [35 |36 | 37 | 38 [39] 40
ll
0650.65
8 4. Festtagswacht.
a) Fastnacht. Aus Anlafs der Fastnacht verrechnet R31XIV: „5 %
stlichen Nachtwächtern in der Fastnacht“. R40XIII: „6 % zwei Schützen,
lie man zwölf Tage in der Fastnacht als Stadtknechte von besseren Zu-
wartens wegen gebraucht, und deren jeglichem man für einen Tag und
ä>ine Nacht 5 Z gegeben hat“.