fullscreen: Bauernfeind, Michael: Dritter Theil der Grundrichtig Zierlichen Schreib-Kunst – Nürnberg, STN, Cent. V, App. 34o = Einbd. 13

Chꝛistlichen Gebet. 
ordenet oder gepeut / sol gehalten werden / als were 
es Gottes ordnung / Dauon dañ vil geschriben steet 
zun Roͤmern am. iz. Die andern gepot sind außge⸗ 
—— dro Chꝛistum selbs / Maithei am fuͤnfften 
Capitel. — 
Hgye sollen auch die leuͤt vermanet werden / das 
sie zyns / danm eyn yeder beladen / trewlich bezalen 
vnd außrichten woͤllen. Vnd ab schon etliche Con 
tract beschwerlich weren / ist dennoch yederman zů 
Bezalen schuldig / von wegen seyner pflieht vnd des 
gehorsams / den sie der oͤberkeit schuldig sind / damit 
gemeyner landifride mge erhalten werden. Denn 
was ists anders / nicht woͤllen zyns oder schuld za⸗ 
len / deñ raub vnd mord anrichten ⸗ 
Vber das sollen in sonderheyt die / so sich Chust 
Uches namens ruͤmen / lieb erzeygen / welche willig⸗ 
klich tregt alle beschwerden / Vnd gibt / wo sie auch 
nicht schuldig ist / Bezalet / wo sie auch mit vurecht 
beschwert were / Sůcht nit rach durch eigen gewalt 
wie NJatth.. leret / Vnd solche eere solten 
wir billich dem heyligen Euangelio thůn / das wir 
trewlich Gezalten / damit das heylig Euangelion nie 
gelesteret vnd geschmecht wuͤrde / wie es geschicht 
durch dise / die vnter dem schein des heyligen Euan 
— vermeynen von zynsen vnd andern weltlichen 
uͤrden frey zů werden. 
Von Trübsal. 
V dem drieten stuͤck Christlichs 
lebens / das ist / zů goͤten wercken / geh 
ret auch / das man wisse / wie man sich 
in truͤbsal halten sol.
	        
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