Inhaltsverzeichnis: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

35 
Tein 
enfen 
en. 
Ihren. 
dem 
Yaren 
u 
x Be 
1808) 
„chen 
inem 
1 fi 
3 al8 
MereS 
der 
allfer 
0: 
y al 
SH 
uchen. 
y Ne 
ALTE 
Yield. 
af 
x Or 
yetuiß 
nicht 
„berät 
N. 
ch aus 
che, 
Aueh 
108 
3 als 
und Markgrafen, denfelben das Präfidiunm von dem in Franken 
errichteten Faiferlihen Neichsgeridht, deffen ‚Mrfprung fich im die 
Altejten Zeiten verliert, Übertragen wurde. Die nad) damaliger 
SewohHnheit gehaltenen Sffentlichen Serichtstage aber find bald auf 
der Burg, bald unter dem Portal der Egidienkirche, bald zu Soften: 
Sof, bald an der Brücke, zum Stein genannt, und bald in Fürth 
ıbgehalten worden. Diefes Gericht war von foldhem MÄnfehen, daß 
:$ feine Gerichtsbarkeit über ganz Deutfhland, fo weit nämlich die 
Macht des Kaifers reichte, ausübte. Daß den Burggrafen außer: 
halb der Stadt Nürnberg in einem gewiffen Umfang die Herr{haft, 
oder wie wir c$ nennen, die Landeshoheit mußte zugeftanden haben, 
und daß fie bei den deutfhen Fürften wegen des anvertrauten 
NeichSgericht® in befonders hohem Anfehen geftanden Haben müffen, 
Svaucht wohl nicht erft erwiefen zu werden. Da aber vor Cr 
fangung des Hohenzolleriihen Srafenge[hlechts zum Burggrafenthum 
Nürnberg bereits andere Srafenfamilien das DBurggrafenthunm erblid 
Sejeffen haben, fo Kijen fi unfgwer auch einige‘ Veränderungen 
Senfen, welche fidy Meils mit den Bürgern der Stadt, (heil mit 
den dazu gehörigen Ortfhaften zugetragen Haben. . Wir wollen 
sefelben auch nicht unterfudhen, da es ohnehin eine vergebliche 
Mühe wäre, und bleiben demnach lediglich bei denjenigen Ver: 
änderungen ftchen, welche fich mit den gleichtall® unter der Hevrz 
iaft des Burggrafenthums Nürnberg geftandenen Hofmark Fürth 
zugefragen haben, |Pregniber gedenkt in feinent deutfchen Negenten 
und Chrenfpiegel einer Urkunde vom Iahr 1006, aus welcher 
u erjehen fein foll, daß die Vogtei oder das Eigenihum von 
Hürth und einigen andern Ortfchaften, dem uralten und blühenden 
und noch blühenden Srafengelchledht von Cajtell gehört habe, 
welches Eigenthum durch die Bermählung des Markgrafen Theo: 
baldS von Bohburg, mit Lorfardin, Tochter des Srafen Friedrich 
von Cajtell, an Ddiefe Familie gefommen fei. Diefe Markgrafen 
leien in ber, Folge zum DBurggrafenthum Nürnberg gekommen, und 
Sraf Conrad von Hohenzollern habe die Ictte Erbin des DHaufes 
Sohburg geheirathet, aus deren Ehe Friedrich, Burggraf zu Nürn- 
berg, Hohenzoller’ichen Sefchlechts, ent|prutngen wäre, Durdy diele
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.