922
Beilagen.
Quellen. A. Vergl. oben Seite 279.
B. 1520. Auszug aus einer Lohnordnung für die Steinmetzen, Zimmerleute,
Dachdecker, Tüncher, Pflasterer und Kleiber, überschrieben: „Pawlon in der Stat N.
1520 Adi. 27. Augusti‘“. Nbg. KA. 8. VII. R596, 4/6 (No. 5). — 1559. „Ordnung eines
Erbaren Rats, wie es mit Belonung der Zimmerleut, Steinmetzen, Maurer, Decker,
Düncher und Klaiber, auch mit dem An- und Abgeen der Arbeit zu langen und
kurzen Tagen das ganze Jahr über gehalten werden soll‘. Nbg. KA. S.VIL R596, 4/6
No. 5. Die Ordnung selbst ist undatiert. Eine gröfsere Anzahl von Berichten der
Landämter über die Löhne der Bauarbeiter in den Landstädten, die bei ihr liegen
and in ihr offenbar benutzt worden sind, weisen darauf hin, dafs sie dem Jahre 1559
angehört.
C. „Verzeichnus des Unkostens, so uf Durchbrechung etlicher, Fenster, auch
Klaibung und Renovierung der Bibliothek gangen und ufgelofen ist“. Nbg. KA,
Belege zur Stadtrechnung 1623“. Die Rechnung enthält Lohnzahlungen vom 24. Mai
bis 11. Oktober. Die Löhne sind in: Kreuzern vereinbart, aber in fl, @*t und Pfennigen
verrechnet. Die alten Lohnsätze erscheinen zuletzt am 13., die neuen zuerst am
20. September.
D. 1623. „Erneute Ordnung, was hinfüro den Werkleuten, als Steinmetzen,
Zimmerleuten, Dachdeckern, Tünchern und Klaibern . . zum Tagelohn gegeben ..
soll werden. Decretum in Senatu 9. Sept. 1623“. Plakatdruck Nbg. KA. R79 pg. 112,
No. 252. — 1687. Ratsverlafs vom 7. Sept.: Den Zimmerleuten und anderen Tag-
werkern soll der Lohn der Meister auf ca. % fl, der Gesellen auf 5 oder 6 Batzen
erhöht werden, „damit die hiesigen Meister ihre Gesellen behalten können und selbst
nicht dem grofsen Lohne nach auf die Dörfer laufen“. — 1640. Ratsverlafs vom
5. November: Den Zimmerleuten in der Peunt soll, da sie gute Arbeiter sind, die
nicht leicht ersetzt werden können, ihr auf 18 kr herabgesetzter Lohn wieder auf
20 kr erhöht werden. — 1643. „Taxordnung des fränkischen Kreises vom 43 Sep-
tember 1648“. (Plakatdruck). Die von uns wiedergegebenen Löhne sind die für die
Steinmetzen, Zimmerleute, Maurer, Dachdecker und Tüncher in Nürnber g festgesetzten.
Die Löhne für das übrige Franken sind durchschnittlich um 25 °% niedriger. Die bei
dieser Ordnung liegenden Berichte der nürnbergischen Landämter vom Jahre 1644
zeigen, dafs die Taxe fast nirgends eingehalten wurde. (Nbg. KA. R79 pg. 112,
No. 252.) — 1645. Neuauflage der Erneuten Ordnung ete. von 1623; decretum in Senatu
21. Mai 1645, Nbg. KA. a. a. O.