156 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1877 bis 1794
ar“
die erste von 1377 bis 1396,
„ zweite „ 1406 „ 1460,
„ dritte „ 1469. „ 1551,
„vierte „ 1570 „ 1794.
Das Register 1560 lassen wir aus dem Spiel, da in ihm der Rechnungs-
abschlufs fehlt, der gerade hier im Hinblick auf die sehr komplizierte
Anleiheverrechnung*) dieses Registers nur durch eine zeitraubende Unter-
suchung des gesamten einschlägigen Aktenmaterials rekonstruiert werden
zönnte. Für jede der vier Epochen führen wir dem Leser die Hauptdaten
in einer Anzahl von Tafeln vor, denen die zu ihrem Verständnis not-
wendigen Erläuterungen und Zusätze in Form eines begleitenden Textes
beigefügt sind. Die der Epoche 1570 bis 1794 gewidmeten Tafeln zer-
legen wir der besseren Übersicht wegen in zwei Teile, von denen der eine
Jie Ausgaben, der andere die Einnahmen umfafßst. Den fünf Gruppen,
die wir auf diese Weise im ganzen erhalten, schliefsen sich als sechste
und letzte drei Tafeln an, welche bestimmt sind, die Bewegung der öffent-
lichen Schuld während der ganzen vier Jahrhunderte zu veranschaulichen.
In den Tafeln der ersten drei Gruppen (A bis C) sind sämtliche Zahlen
auf das Pfund Heller als Münzeinheit zurückgeführt. Die Ziffern der beiden
folgenden Tafelgruppen (D und E) hingegen verstehen sich in Gulden,
das Stück zu sechzig Kreuzer gerechnet. Sämtliche Beträge unter einem
Pfund, bezw. Gulden mufsten zur Vereinfachung der Rechenarbeit unberück-
sichtigt bleiben. Die Veränderungen, die der Metallwert des Pfundes und
des Guldens im Laufe der Zeit erfahren hat, dürfen wir wohl nach unsern
oisherigen Darlegungen als bekannt voraussetzen. Nur für die Epoche
1377 bis 1396 haben wir mit Rücksicht auf die rapide Entwertung, der
die Hellermünze damals anheimfällt, zu jeder Rechnungsperiode noch ein-
mal den Goldwert des Pfundes in Dezimalteilen des ungarischen Guldens
angegeben. Für dieselbe Epoche war es auch nötig, die sehr ungleiche
Dauer der einzelnen Rechnungsperioden ausdrücklich festzustellen, da ohne
ihre Kenntnis ein Verständnis der betreffenden Ausgabe- und Einnahme-
ziıffern unmöglich ist.
Bis zum Jahre 1552 geben wir für jede Epoche zunächst die Register-
abschlüsse, enthaltend den Aktivbestand zu Beginn der Rechnung, die
Summen der laufenden Einnahmen und Ausgaben und den sich aus ihrer
Abgleichung ergebenen Restbestand an. Darauf weisen wir die in den
Originalzahlen enthaltenen nur scheinbaren Ausgaben und Einnahmen
nach, soweit sie durch einander ausgleichende Rentenverkäufe und Renten-
1) Vergl. oben Seite 785.