Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

156 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1877 bis 1794 
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die erste von 1377 bis 1396, 
„ zweite „ 1406 „ 1460, 
„ dritte „ 1469. „ 1551, 
„vierte „ 1570 „ 1794. 
Das Register 1560 lassen wir aus dem Spiel, da in ihm der Rechnungs- 
abschlufs fehlt, der gerade hier im Hinblick auf die sehr komplizierte 
Anleiheverrechnung*) dieses Registers nur durch eine zeitraubende Unter- 
suchung des gesamten einschlägigen Aktenmaterials rekonstruiert werden 
zönnte. Für jede der vier Epochen führen wir dem Leser die Hauptdaten 
in einer Anzahl von Tafeln vor, denen die zu ihrem Verständnis not- 
wendigen Erläuterungen und Zusätze in Form eines begleitenden Textes 
beigefügt sind. Die der Epoche 1570 bis 1794 gewidmeten Tafeln zer- 
legen wir der besseren Übersicht wegen in zwei Teile, von denen der eine 
Jie Ausgaben, der andere die Einnahmen umfafßst. Den fünf Gruppen, 
die wir auf diese Weise im ganzen erhalten, schliefsen sich als sechste 
und letzte drei Tafeln an, welche bestimmt sind, die Bewegung der öffent- 
lichen Schuld während der ganzen vier Jahrhunderte zu veranschaulichen. 
In den Tafeln der ersten drei Gruppen (A bis C) sind sämtliche Zahlen 
auf das Pfund Heller als Münzeinheit zurückgeführt. Die Ziffern der beiden 
folgenden Tafelgruppen (D und E) hingegen verstehen sich in Gulden, 
das Stück zu sechzig Kreuzer gerechnet. Sämtliche Beträge unter einem 
Pfund, bezw. Gulden mufsten zur Vereinfachung der Rechenarbeit unberück- 
sichtigt bleiben. Die Veränderungen, die der Metallwert des Pfundes und 
des Guldens im Laufe der Zeit erfahren hat, dürfen wir wohl nach unsern 
oisherigen Darlegungen als bekannt voraussetzen. Nur für die Epoche 
1377 bis 1396 haben wir mit Rücksicht auf die rapide Entwertung, der 
die Hellermünze damals anheimfällt, zu jeder Rechnungsperiode noch ein- 
mal den Goldwert des Pfundes in Dezimalteilen des ungarischen Guldens 
angegeben. Für dieselbe Epoche war es auch nötig, die sehr ungleiche 
Dauer der einzelnen Rechnungsperioden ausdrücklich festzustellen, da ohne 
ihre Kenntnis ein Verständnis der betreffenden Ausgabe- und Einnahme- 
ziıffern unmöglich ist. 
Bis zum Jahre 1552 geben wir für jede Epoche zunächst die Register- 
abschlüsse, enthaltend den Aktivbestand zu Beginn der Rechnung, die 
Summen der laufenden Einnahmen und Ausgaben und den sich aus ihrer 
Abgleichung ergebenen Restbestand an. Darauf weisen wir die in den 
Originalzahlen enthaltenen nur scheinbaren Ausgaben und Einnahmen 
nach, soweit sie durch einander ausgleichende Rentenverkäufe und Renten- 
1) Vergl. oben Seite 785.
	        
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