Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Zweiter Abschnitt. Geschichte der Stadtrechnungen. 727 
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388 Tage, während ein Register des Jahres 1388 schon nach Ablauf von 
95 Tagen endet. Ungleich bleiben ja auch die Rechnungsperioden nach 
Einführung der jährlichen, durch das Osterfest bestimmten Rechnungs- 
termine. Aber diese Ungleichheit fällt für das Gesamtergebnis der ein- 
zelnen Register nicht erheblich ins Gewicht, da nicht nur die hauptsäch- 
lichsten „Ziele“ für die städtischen Zins- und Gehaltszahlungen, Walpurgis, 
Michaelis und die vier Goldfasten, sondern auch die Fälligkeitstermine für 
viele Einnahmen sich nunmehr über die verschiedenen Register gleich- 
mäfsig verteilten, während es früher vorkommen konnte, dafs in ein Register 
nur eine einzige Goldfasten und keiner der für die Finanzverwaltung sonst 
irgendwie bedeutsamen Zahltage fiel. 
Die zweite Änderung in der Rechnungslegung, die für die Aus- 
gestaltung der Register von Wichtigkeit ist, betrifft die Technik des 
Rechnens. Das Rechnen mit arabischen Ziffern fängt in der zweiten Hälfte 
des fünfzehnten Jahrhunderts an populär zu werden. Rechenpfennige und 
Rechentuch kommen mehr und mehr aus dem Gebrauch, und mit ihnen 
verschwinden auch die römischen Zahlenzeichen. Zwar die zur Rechnung 
der Stadt deputierten Herren hatten, wie wir schon bemerkten, guten 
Grund, die Neuerung zunächst noch nicht mitzumachen; denn es war doch 
gar zu bequem, um den Tisch herum zu sitzen und aufzumerken, wie das 
Register verlesen und die Rechenpfennige hingelegt wurden. Aber die 
Losunger empfanden, je mehr die Geschäfte sich häuften, um so lebhafter 
das Bedürfnis, sich vor dieser feierlichen Prozedur erst einmal zu ver- 
gewissern, ob auch wirklich alles stimme, und nichts einzutragen vergessen 
sei. Schon im Register 1458 liefsen sie daher für jede einzelne Seite 
aus den darauf verzeichneten KEinzelposten die Summe ziehen und am 
unteren Blattrande unauffällig mit kleinen arabischen Ziffern notieren, um 
dann aus ihnen die Titelsummen und das Gesammtfazit zu berechnen. 
Später liefsen sie zu dem gleichen Zwecke die Ziffern sämtlicher Register- 
einträge vor der Hauptrechnung noch einmal titelweise geordnet und 
sauber untereinander gestellt mit arabischen Ziffern in ein besonderes, etwa 
sechzig Seiten starkes Heft abschreiben und dort Titel für Titel zusammen- 
addieren. Dadurch entstand das sogenannte Rechenbuch‘*), das spätestens 
seit den dreifsiger Jahren des sechzehnten Jahrhunderts mit dem Register 
zusammen bei der Hauptrechnung vorgelegt wurde, damit man mit seiner 
Hilfe etwaige Irrtümer, die beim Hinlegen der Rechenpfennige entstanden, 
sofort feststellen und korrigieren könnte. Diejenigen Ratsherren, welche 
1) Erhalten in drei Exemplaren, die zu den Registern 1540, 1550 und 1560 ge- 
hören und in den betr. Stadtrechnungen (Nbg. KA. No. 27, 28 u. 29) liegen.
	        
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