Zweiter Abschnitt. Geschichte der Stadtrechnungen. 727
Töfe
Düp
Dies
Allg
"Zend
Fer.
fie
Mer
Ha
‚h_
In
if
es
388 Tage, während ein Register des Jahres 1388 schon nach Ablauf von
95 Tagen endet. Ungleich bleiben ja auch die Rechnungsperioden nach
Einführung der jährlichen, durch das Osterfest bestimmten Rechnungs-
termine. Aber diese Ungleichheit fällt für das Gesamtergebnis der ein-
zelnen Register nicht erheblich ins Gewicht, da nicht nur die hauptsäch-
lichsten „Ziele“ für die städtischen Zins- und Gehaltszahlungen, Walpurgis,
Michaelis und die vier Goldfasten, sondern auch die Fälligkeitstermine für
viele Einnahmen sich nunmehr über die verschiedenen Register gleich-
mäfsig verteilten, während es früher vorkommen konnte, dafs in ein Register
nur eine einzige Goldfasten und keiner der für die Finanzverwaltung sonst
irgendwie bedeutsamen Zahltage fiel.
Die zweite Änderung in der Rechnungslegung, die für die Aus-
gestaltung der Register von Wichtigkeit ist, betrifft die Technik des
Rechnens. Das Rechnen mit arabischen Ziffern fängt in der zweiten Hälfte
des fünfzehnten Jahrhunderts an populär zu werden. Rechenpfennige und
Rechentuch kommen mehr und mehr aus dem Gebrauch, und mit ihnen
verschwinden auch die römischen Zahlenzeichen. Zwar die zur Rechnung
der Stadt deputierten Herren hatten, wie wir schon bemerkten, guten
Grund, die Neuerung zunächst noch nicht mitzumachen; denn es war doch
gar zu bequem, um den Tisch herum zu sitzen und aufzumerken, wie das
Register verlesen und die Rechenpfennige hingelegt wurden. Aber die
Losunger empfanden, je mehr die Geschäfte sich häuften, um so lebhafter
das Bedürfnis, sich vor dieser feierlichen Prozedur erst einmal zu ver-
gewissern, ob auch wirklich alles stimme, und nichts einzutragen vergessen
sei. Schon im Register 1458 liefsen sie daher für jede einzelne Seite
aus den darauf verzeichneten KEinzelposten die Summe ziehen und am
unteren Blattrande unauffällig mit kleinen arabischen Ziffern notieren, um
dann aus ihnen die Titelsummen und das Gesammtfazit zu berechnen.
Später liefsen sie zu dem gleichen Zwecke die Ziffern sämtlicher Register-
einträge vor der Hauptrechnung noch einmal titelweise geordnet und
sauber untereinander gestellt mit arabischen Ziffern in ein besonderes, etwa
sechzig Seiten starkes Heft abschreiben und dort Titel für Titel zusammen-
addieren. Dadurch entstand das sogenannte Rechenbuch‘*), das spätestens
seit den dreifsiger Jahren des sechzehnten Jahrhunderts mit dem Register
zusammen bei der Hauptrechnung vorgelegt wurde, damit man mit seiner
Hilfe etwaige Irrtümer, die beim Hinlegen der Rechenpfennige entstanden,
sofort feststellen und korrigieren könnte. Diejenigen Ratsherren, welche
1) Erhalten in drei Exemplaren, die zu den Registern 1540, 1550 und 1560 ge-
hören und in den betr. Stadtrechnungen (Nbg. KA. No. 27, 28 u. 29) liegen.