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abgefaßte Appellation dem kaiserlichen Secretär Alexander
Schweis, erhielten aber umgehend durch denselben die Nach—
richt, daß sie auf Befehl des Kaisers arretirt seien, und ihre
Herberge mit keinem Fuß verlassen dürften, nebst dem streng—
sten Verbot, ihr Schicksal den Ihrigen zu berichten.
Glücklicher Weise war der Nürnberger Gesandte Michael
oon Kaden nicht zu Hause, als die Haft angekündigt, und
isenes Gelübbde abgenommen worden war. Er erfuhr den
Verlauf noch vor seiner Heimkehr, und beeilte sich, den Rath
zu Nürnberg von dem Vorfalle in Kenntniß zu setzen, der
auch, trotz der kaiserlichen Verbote, durch bekannte Kauf—
eute mit den Gesandten in steter Verbindung blieb. Diese
mußten dem Kaiser überall folgen, bis am letzten October
Ehinger und Frauentraut ihre Freiheit erhielten; Michael
von Kaden aber mußte, unter Androhung der Strafe an
Leib und Leben, in der Haft verharren, weil er auf Befehl
des Landgrafen von Hessen dem Kaiser ein Buch übergeben,
das als ein wiedertäuferisches gegen die Obrigkeit gerichtetes
Werk bezeichnet worden war: es glückte aber demselben zu
entwischen, wie uns Müllner meldet: „Es hat sich aber der
hvon Kaden, als er beförchtet, daß er in Lebensgefahr kom—
men möchte, heimlich auf sein Pferd gesetzt, und seinen
Weg auf Ferrara und Venedig, und von dannen anheims
genommen“.
Derselbe berichtet auch noch ferner, daß auf dem Reichs—
tage zu Augsburg die Sache Kadens ebenfalls zur Sprache
gekommen, und einige Geistliche dem Kaiser angelegen, ihn
seiner Güter ledig zu sprechen, und ihnen dieselben zuzu—
theilen. Auf Anzeige seiner Gesandten hat diesen der Rath
geantwortet: „Sie sollten es nur bewenden lassen, denn
diese Geistlichen nit viel Vortheils erjagen würden, sintemal
der von Kaden nichts hat, denn ein Weib und zehn leben—
dige Kinder, und weder Baarschaft noch liegende Güter“.
Nicht ohne Furcht und gerechte Besorgniß sahen die Pro—