Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

654 Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440. 
wies“; VI: 6 ß „von einem Knaben, der drei Tage im Loch lag“; VI: 4&% 
17 ß „von einem Bettler, der sechs Wochen sechs Tage von Dieberei wegen 
im Loch lag und ledig gelassen wurde, und dem die Stadt auf ewig ver- 
boten ward“; VII: 14% 3 ß „von Klaren Viglin und Peter, ihrem Sohn, 
die sie 20 Wochen minus einen Tag im Loch verzehrten“; VII: 19% 
„yon Kunnen (Kunigunden), Seitz Geuders Kellnerin, die früher Wilhelm 
Ebners Kellnerin gewesen war“; IX: 17 & 14 ß „von vier Knechten, von 
denen drei vier Wochen und einen Tag und der vierte drei Wochen minus 
sinen Tag im Loch lagen, und die in den Pranger gesetzt wurden. Und 
dem Leben und Züchtiger de opere eorum“; XII: 2% 9 ß „von Stüglmann 
ınd einem Decker, die etwielang im Loch gelegen waren“; XIII: 13 ß 
„von einem Knaben, der fünf Tage im Loch lag, und für eine Rauchpfanne 
in das Loch. Der Knabe hat Unzucht am Markt mit Werfen getrieben“; 
XII: 3 &% 15 ß „von drei Weibern, die man an die Leitern am Markt 
stellte“. R39V: 18€ 11% „von einem Unsinnigen acht Tage und von dem 
Hänslein Ofensäul, einem Freihart, 6% Tage, den man von gefährlichen 
Kartenspiels wegen auf ein Jahr von hinnen wies“; V: 4 % „von zwei 
Kellnerinnen, die eine Nacht im Loch lagen“; V: 1& 11% „von Hans 
Kürschner, und dem Leben und Züchtiger de opere eorum im Loch zu 
denen, die von der Fische wegen gefangen waren“; VI: 10 &% „von Fritz 
Hübner, acht Wochen und zwei Tage und für sieben Pfund Licht, und von 
Jobst Kolblein fünf Wochen und einen Tag und für fünf Pfund Licht, die 
von mancherlei Unthat und Dieberei wegen hier gerechtfertigt wurden“; 
VI: 7% 8 ß „von zwei armen Knechten“; VI: 6 &% „und für sechs Pfund 
Licht von Hänslein, des Sebald Krefs’ Knecht, der acht Wochen einen 
Tag von etlicher Vermeldung wegen im Loch lag und drei Jahre von 
hinnen gewiesen wurde“; VI: 1& 14 £ „von einem Ohrlosen,!) der acht Tage, 
and von einem Bettler, der fünf Tage im Loch lag“; VI: 7 £ß „von Nickel 
Polender, der drei Tage im Loch lag“; VI: 7% 16 ß „von Fritz Bauer 
zehn Wochen und fünf Tage im Loch“; VI: 4% 12 ß „von Hans Flach 
und Andres Vogler, die zu Gefängnis genommen wurden, weil sie hier 
viel und lange Zehrung gethan hatten, ohne dafs jemand wulste, was ihr 
Handel und Geschäft wäre“; VII: 10 £ „von zwei Narren, die man in das 
Loch gelegt hatte“; VII: 8 ß „von einem Unvernünftigen, genannt Oswald 
Schreiber, der von Unfuhrs?) wegen zwei Tage im Loch lag“; VIII: 2 &% 
5 ß „von der Haberstrohin, der die Finger abgehauen wurden, und die von 
Meinschwörens, Dieberei und anderer Unthat wegen von hinnen gewiesen 
N 
1) Gehörlos, taub. . 
2) Üble Aufführung.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.