Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Erster Abschnitt. Ausgaben für die Ämter der Allgemeinen Verwaltung. 431 
Schild von ihr auslöste, als er von Todes wegen abging“. — Hans Otto, 
PREC. SERV. R34C: 1% G'"; R34L bis R40J: je 3 Gl" pro Goldfasten. 
Aufserdem R34VII: „5 ß Hansen Otten Lautenschläger, als man ihn be- 
stellte, den Bürgern zu dienen“. 
c) Der Trompeter. Hans Stolz, PREC. SERV. R32L bis R40J zu jeder 
Goldfasten 10 G'”. Aufserdem: R32VIII: „1% 3 ß 4hl Hansen Stolz, 
ınserem Drommeter, zu Liebung, als man ihn bestellte; „R34IX: 6 % 12 ß 
demselben, „zu Steuer an seiner Zehrung, als er beim Rat darum ein- 
kam“; R35Lll: demselben „2 & zu Steuer an seiner Zehrung“ (vergl. oben 
sub a); R36XI: 2 % demselben „an seiner Krankheit“; R40XII: 2 % dem- 
selben „jussu consilii zu Steuer an seiner Zehrung, als er krank lag“. 
d) Der Portatifer. Hans Portatifer, PREc. SERvV. R38C bis R40P 
zu jeder Goldfasten 3 G'”; R40C 1% G'" für eine halbe Quatember. 
e) Wappenschilder, Trompetenpaniere und Pfeifen: R32XIII: „19 &% 
L ß um ein neues Schild unserem Drommeter“. R32VI: „296 17 £ in Gold 
(=32% 16 ß 8 hl) von dreien Pfeifern und Hermann Lautenschlägers 
Schildern zu esten (?) und zu renovieren“. R34VI: „15 % 14% Ban 14 G 
5 ß um ein silbern vergoldetes Schild dem Hans Otto, unserem Lauten- 
schläger; das wog 1 Mark 4 Lot % Quint“. R32X: „5% &% unseren 
Pfeifern zu Steuer an neuen Pfeifen.“ R37V: 9% 18 £ an 9 G denselben 
„für drei neue Pfeifen“. R32XII: „10 % 13 ß für ein Panier dem Drom- 
meter“, R37IV: 12 % 14 ß desgleichen. 
Zusammenstellung der Ausgaben für die Spielleute‘ 
31 | 32 | 838 | 34 | s5 | 36 | a7 | 38 | so | wo 
a) die Pfeifer .. ‚&%! 97.55/119.15/ 99.95| 96,55/108.15| a 95.55| 95.55| 95.55| 95.55 
b) der Lauten- 
schläger...... 13.20 13.20 13.20 m W 13.20/ 13.20 a 13.20| 13.20 
c) der Trompeter ,, - | 23.15| 44.—/| 50.60| .46.—/| 46.—/| 44.—| 44.—| 44.—| 46.— 
d) der Portatifer. $ DO „ f— ae / — / 9.90| 13.20| 4.95 
e) Sachausgaben. „| -  68.05/ — 15.75 — — | 22.600 — — 
— Summa &/110.75/223.55/157.15/186.701167.35]154.75/175.35/162.65/165.95/159.70 
Drittes Kapitel. 
Das Rathaus. 
S 1. Grundzins und Bodenerwerb, 
a) Den Grund und Boden, auf dem das Rathaus steht, hat die 
Stadt im Jahre 1332 vom Kloster Heilsbronn gegen einen jährlichen 
Zins von 100 &% erworben. Dieser Zins, der halb zu Walpurgis und halb
	        
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