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; Fünfter Teil. Die öffentlichen Ausgaben von 1431 bis 1440.
8 4 Die Zollrechte.
Für die Rekognitionszölle, welche die Stadt an einer Reihe von Zoll-
stätten, an denen ihre Bürger Abgabenfreiheit geniefsen, zu entrichten
hat, finden sich unter dem Titel ZOLLRECHT folgende Ausgaben gebucht:
1. Bern im Uechtland. Vom Recht zu Bern R34: 2% G „von
21, vergangenen Jahren; recepit Burkhard Mufflinger, Nat. Christi“. R36:
26 grosch. von einem vergangenen Jahr und auch von dem zukünftigen
hinfür.“ R38: 31% G* „und zu Solothurn von zwei vergangenen Jahren.“
2. Brabant R31: „18 #6 17 %, das das Schwert gen Brabant dieses
Jahr kostete.“ — R32: „Nota! In diesem Jahr, sc. anno 32°, da wurden
etlichen Kaufleuten zu Antwerpen Einfälle von des Rechtens wegen zu
Brabant. Wie man das gehandelt hat, das findet man im Roten Brief-
buch Fol. 210 eigentlich geschrieben.“ — R33: „1 für ein Gefessel zu
dem Schwert gen Brabant; 5 / von demselben Schwert zu machen; 4 ß
für ein gewichstes Tuch zu demselben Schwert; 6 G nuncio portanti
gladium; 10 G, damit man das Schwert gen Hofe antwortete; 25 Gr" 2 ß
4 hl für einen silbernen Becher, den man Jakob de Grüter zu Löwen
schenkte, als Konrad Baumgartner ihn bestellte, dafs er fürbafs alle Jahre
das Schwert gen Hof antworten sollte; act. cr. Pent. Item 16G 1
5 ß, das ein Schwert kostete, das man abermals gen Brabant schickte
eirca Antoni. So hat man für einen. neuen Bestätigungsbrief von des-
selben Schwertes und Rechtens wegen ausgegeben, wie das in der
XII. Frage dieses Registers geschrieben steht.“*) — R34: „16G 1&% 5%,
das Schwert gen Brabant zu schicken und gen Hofe zu antworten.“ R36:
„A VB, das es heuer gekostet hat, das Schwert gen Brabant zu
fertigen, das wir durch Hans Grefenöder, unsern Diener, Ephiae. Dom.
anno 36 hinabschickten.“ — „Item 10 G»“ Magistro Joh. Marquard, die
er Jakoben de Grüter, dem Wirt zu Löwen, von unsertwegen geantwortet
hat, damit er das ehegen. Schwert gen Hof antworten sollte, Item 32 &%
18 2 8 hl haben acht brabantische Schwerter gekostet mit allen Sachen
zu fertigen und zu fassen, samt zweien Klingen, die ungefafst blieben,
weil sie zu kurz waren. Die liefs man cr. Martini anno 36° machen,
und man schickt alle Jahr eins von ihnen gen Brabant. Diesmal war
noch ein altes Schwert vorhanden. Item 1 1% für eine Truhe, in die
man die obgen. Schwerter gelegt hat.“ — „Item 1% für ein Gefessel zum
Schwert gen Brabant; 5 %, das Schwert einzumachen; 6 G dem Ulrich
Kuttner, das Schwert zu tragen und 10 G, damit man das Schwert gen
1) Vergl. oben pag. 507.