190
die Vereinbarung der Lieferverträge, die Abnahme des fertigen Materials
und die Verrechnung der dafür aufgewendeten Gelder zu.
Ein besonders mühevolles Amt war für sie im Kriegsfalle die Aus-
gabe von Waffen und Munition an die ins Feld ausrückenden Truppen.
Im Jahre 1449 wurden ihnen deshalb zwei Genannte zugeteilt, um ihnen
hierbei an die Hand zu gehen. Mit diesen zusammen sorgen sie dafür,
dafs unter jedem Thor fünfzig Spiefse niedergelegt und im Falle eines
Auszuges bei dem zu passierenden Thore zweitausend Hauspfeile bereit ge-
stellt werden: aus diesem Vorrat hat ein dazu bestimmter Ausgeber jedem
Reiter fünf Pfeile, und jedem unzureichend bewaffneten Fufsgänger leih-
weise einen Spiefs auszuhändigen. Jeder Büchsenschütze erhält beim Auf-
gebot von dem Aufbieter, der ihm den Dienst ansagt, eine Blechmarke,
gegen deren Rückgabe ihm auf dem Sammelplatz ein von den Zeugherren
bestellter Munitionsausgeber Pulver und Blei für sechs Schüsse zumilst.*)
Bis zum Jahre 1431 gab es nur einen Zeugmeister, Paul Vorchtel,
der auch noch während unserer ganzen Epoche das Zeugmeisteramt ver-
waltete. Infolge der aufserordentlichen Vermehrung der Zeugbestände, zu
der sich der Rat seit Ende der zwanziger Jahre im Hinblick auf die
Hussitengefahr entschlofs, wuchsen aber die Geschäfte der Zeugverwaltung
derart, dafs Paul Vorchtel sie allein nicht mehr bewältigen konnte. Im
Jahre 1432 wurde ihm daher in Konrad Baumgartner ein zweiter Zeug-
meister als Gehilfe zur Seite gestellt, mit dem er sich fortan in kollegi-
aler Weise in die Verwaltung des Amtes zu teilen hatte. Beide erhalten
als Entschädigung für ihre Mühe zu jeder Goldfasten ein Solar von je
5 %. Nur ausnahmsweise empfängt Paäul-Vorchtel im Jahre 1431 für
das letzte Vierteljahr seiner alleinigen Amtsverwaltung 10 &%. Zur Liebung
für besondere Mühe läfst der Rat ihm im selben Jahre bei seiner Schlufs-
abrechnung über die damals- vollzogenen grofsen Materialankäufe 17 €
12 £ und im Jahre 1433 jedem der beiden Zeugmeister aus dem gleichen
Anlafs 12 G" auszahlen.
Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
$ 2. Der Marstall.
Die öffentlichen Marställe, welchen wir in mittelalterlichen Städten
bisweilen begegnen, dienten in erster Linie dazu, um eine angemessene
Zahl von Pferden für den Bedarf der Stadt bereit zu halten. Nebenher
1) Dem Gruppenführer, der die Munition für die zehn Mann seiner Gruppe,
also sechzig Schufs empfängt, werden 10 Pfund Blei und 4 Pfund Pulver zugemessen.
Man rechnete also, da das Nürnberger Pfund 480 Gramm schwer ist, auf einen
Schufs 80 Gramm Blei und 32 Gramm Pulver.