410 Vierter Teil. Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440.
Versuchung kommt, sie abzulösen. Als Normalpreis gilt in diesem Falle
Jer Satz 1:25, dem eine Verzinsung des Rentenkapitals von 4% ent-
spricht, und dieser Preis war in der That geeignet, eine Ablösung der
Rente hintanzuhalten; denn wie aus vorstehender Tabelle zu ersehen
ist, war die Stadt während des ganzen fünfzehnten Jahrhunderts nur
yanz ausnahmsweise in der Lage, Ewigrentenanleihen unter vorteilhafteren
Bedingungen aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Preise, zu welchen die
einzelnen Renten unter dem KEinfluls der vorstehend charakterisierten
Momente verkauft wurden, beläuft sich die durchschnittliche Ver-
zinsung des von der Stadt aufgenommenen Ewigrentenkapitals in unserer
Kpoche
„SEE
für das Jahr | 31 | 39 | 33 l 34 | 25 | 36 | 37 | 38 39 | 40
50 14799 14.18% |4.24% [4% 14% 14.18 % a9 14% |4%
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Diese Zahlenreihe, in der sich die Schwankungen des offiziellen
Zinsfußses wiederspiegeln, haben wir aus den im Ewiggeldbuche an-
gegebenen Rentenpreisen berechnet. Da das entsprechende Leibgeding-
uch uns nur in geringen Bruchstücken”) erhalten ist, müssen wir
Jarauf verzichten, die gleiche Berechnung auch für die Verzinsung des
“‚eibrentenkapitals anzustellen. Aber der Preis des Leibgedings lälst
sich auch sowieso nicht ohne weiteres mit der Verzinsung des Renten-
zapitals in Parallele stellen; denn unsern Begriffen nach ist in ihm
„icht nur der Zins sondern auch die Amortisationsrate enthalten, während
zwei Umstände darauf hindeuten, dafs die Vorstellung von einer Auf-
zehrung des Rentenkapitals durch die Rentenzahlung dem Mittelalter
fremd war. Hierher gehört erstens, dafs für die auf zwei Leiber ver-
kauften Renten 1435 ganz willkürlich zwei Gulden oder 20% und im
folgenden Jahre ganz ebenso willkürlich drei Gulden oder 33 % mehr
gefordert wurden als für ein einfaches Leibgeding. Und zweitens, dafs
Jas Alter des Rentenkäufers und die davon abhängende mutmalsliche
Lebensdauer der Rente, also in unserem Sinne die Amortisationsperiode
jes Rentenkapitals, auf den Preis der Leibrente nicht den geringsten Ein-
Aufs hat. Dafs aus dem Leibgeding, welches man jugendlichen Personen
verkaufte, der Stadt unter Umständen sehr viel erheblichere Ausgaben
erwachsen konnten als aus dem an alte Leute verkauften, dessen war
man sich wohlbewufst: denn ein Ratsverlafs vom Jahre 1426 hält es
1) Vergl. Nbg. KA, Ms. 294,