fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Erster Abschnitt. Die finanziellen Ergebnisse von 1431 bis 1440. 705 
beobachten ist, so haben wir darin wohl die Wirkung einer bewulfsten 
Ausgabepolitik zu spüren, welche es sich zur Aufgabe macht, die in Tagen 
der Not gemachten aufserordentlichen Aufwendungen beim Eintritt stillerer 
Zeiten durch verdoppelte Sparsamkeit wieder auszugleichen. So werden 
die Bauausgaben, die der Böhmische Krieg im Jahre 1434 bis auf 15 000 & 
emporgetrieben hatte, im Laufe der nächsten fünf Jahre um die volle 
Hälfte dieses Betrages vermindert, und auch in den übrigen Ausgabetiteln 
macht sich seit dem Zurücktreten der Hussitengefahr unverkennbar eine 
planmäfsige Einschränkung des ordentlichen Aufwandes geltend. 
S 3. Der volkswirtschaftliche und finanzpolitische Charakter der 
öffentlichen Einnahmen. 
Nach den von uns im vierten Teile aufgestellten Berechnungen bezog 
der Rat zur Bestreitung der öffentlichen Ausgaben während unserer Epoche 
im jährlichen Durchschnitt: 
Prozent der 
Gesamtein- 
nahme 
11437.4 20.27% 
119646 21.21% 
11695 2.07% 
1503.9 2.67%" 
1706.6 3.03%. 
17873 3.17% 
I. aus direkten Steuern 
NM. „ Getränksteuern 
[II. „ Gewerbesteuern . 
[V. „ Wage, Zoll und Münze . 
V. „ Gebühren und Strafgeldern 
VI. „ Vogteiabgaben . . 0.0.0.0... 
VII. „ Immobiliarzinsen, Korngülten und Korn- 
verkauf . . 3295.22 5.84% 
VIII. „ dem Reichswald . 558.9 0.99 % 
IX. „ gewerblichen Eigenbetrieben . . .. . 15150 2.70% 
X. „ Verkauf von Grundstücken und Gebäuden 168.8 0.30% 
XI. „ Agiogewinn und Kapitalzinsen . 1721.9 3.05% 
XII. „ Anleihen . .. .. 19165.6 33.97 % 
XIII. „ besonderen Einnahmen . . . 419.4 0.74 % 
Dieser Einteilung liegen die begrifflichen Unterscheidungen zu Grunde, 
welche für ihre Eintragung und Verrechnung in den Öriginalregistern 
malsgebend waren. Sie entspricht daher mehr den Anschauungen und 
Bedürfnissen der mittelalterlichen Verwaltungspraxis, als den uns geläufigen 
Vorstellungen. Versuchen wir, sie zu diesen in etwas nähere Beziehung 
zu bringen! 
Die an letzter Stelle aufgeführten Besonderen Einnahmen sind, wie ihr 
Name sagt, nur aus der Eigenart des Einzelfalles zu begreifen und müssen 
daher als generell nicht näher zu bestimmende Gruppe für sich bestehen 
Sander, Nürnbere. 45 
,
	        
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