Erster Abschnitt. Die finanziellen Ergebnisse von 1431 bis 1440. 705
beobachten ist, so haben wir darin wohl die Wirkung einer bewulfsten
Ausgabepolitik zu spüren, welche es sich zur Aufgabe macht, die in Tagen
der Not gemachten aufserordentlichen Aufwendungen beim Eintritt stillerer
Zeiten durch verdoppelte Sparsamkeit wieder auszugleichen. So werden
die Bauausgaben, die der Böhmische Krieg im Jahre 1434 bis auf 15 000 &
emporgetrieben hatte, im Laufe der nächsten fünf Jahre um die volle
Hälfte dieses Betrages vermindert, und auch in den übrigen Ausgabetiteln
macht sich seit dem Zurücktreten der Hussitengefahr unverkennbar eine
planmäfsige Einschränkung des ordentlichen Aufwandes geltend.
S 3. Der volkswirtschaftliche und finanzpolitische Charakter der
öffentlichen Einnahmen.
Nach den von uns im vierten Teile aufgestellten Berechnungen bezog
der Rat zur Bestreitung der öffentlichen Ausgaben während unserer Epoche
im jährlichen Durchschnitt:
Prozent der
Gesamtein-
nahme
11437.4 20.27%
119646 21.21%
11695 2.07%
1503.9 2.67%"
1706.6 3.03%.
17873 3.17%
I. aus direkten Steuern
NM. „ Getränksteuern
[II. „ Gewerbesteuern .
[V. „ Wage, Zoll und Münze .
V. „ Gebühren und Strafgeldern
VI. „ Vogteiabgaben . . 0.0.0.0...
VII. „ Immobiliarzinsen, Korngülten und Korn-
verkauf . . 3295.22 5.84%
VIII. „ dem Reichswald . 558.9 0.99 %
IX. „ gewerblichen Eigenbetrieben . . .. . 15150 2.70%
X. „ Verkauf von Grundstücken und Gebäuden 168.8 0.30%
XI. „ Agiogewinn und Kapitalzinsen . 1721.9 3.05%
XII. „ Anleihen . .. .. 19165.6 33.97 %
XIII. „ besonderen Einnahmen . . . 419.4 0.74 %
Dieser Einteilung liegen die begrifflichen Unterscheidungen zu Grunde,
welche für ihre Eintragung und Verrechnung in den Öriginalregistern
malsgebend waren. Sie entspricht daher mehr den Anschauungen und
Bedürfnissen der mittelalterlichen Verwaltungspraxis, als den uns geläufigen
Vorstellungen. Versuchen wir, sie zu diesen in etwas nähere Beziehung
zu bringen!
Die an letzter Stelle aufgeführten Besonderen Einnahmen sind, wie ihr
Name sagt, nur aus der Eigenart des Einzelfalles zu begreifen und müssen
daher als generell nicht näher zu bestimmende Gruppe für sich bestehen
Sander, Nürnbere. 45
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