Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
Die zweite Stelle nach ihm nimmt unter den berittenen Söldnern 
Herr Werner von Parsberg ein, der dem Rat mit acht Pferden dient 
und der Stadt aufserdem noch mit seinem Anteil an den Schlössern Lupp- 
burg und Adelburg gewartet. Er erhält hierfür, abgesehen von dem 
üblichen Monatssold, der 3 G” pro Pferd beträgt, ein jJährliches Wartegeld 
von 50 GG” und gelegentlich seiner Neubestellung im Jahre 1436 ein ein- 
maliges Geschenk von 200 G”. Auch er wird als Geleiter fürstlicher 
Personen, als ehrbarer Ratsbotschafter, als militärischer Beirat und Führer 
zröfserer Expeditionen verwendet. Nach Herrn Wigleis’ Tode rückt er 
im Jahre 1442 in dessen Stellung als Schultheifs ein. 
Die übrigen berittenen Söldner, von denen uns in der Stadtrechnung 
vom Jahre 1431 ein vollständiges Verzeichnis erhalten ist, unterscheiden 
wir in vier Klassen, je nachdem sie mit vier, drei, zwei oder nur einem 
Pferde dienen. 
i. Mit je vier Pferden und drei Knechten dienen nach dem Stande 
von 1431 die Ritter Albrecht Nothafft, Weigel Strobel und Hans von 
Wildenstein. Von diesen erhält der letztere in den Jahren 1431 bis 1433 
zußser dem gewöhnlichen Sold noch ein jährliches Wartegeld von 20 G, 
wofür er der Stadt sein Schlofs Wildenfels zur Verfügung hält. 
2, Mit je drei Pferden und zwei Knechten dienen die Ritter Konrad 
von Laufenholz, Hans von Liedbach, Peter Motter und Hartmann Rinds- 
maul. Von diesen hat Konrad von Laufenholz seit 1432 einem be- 
sonderen Dienstauftrage zufolge!) seinen ständigen Wohnsitz im Aisch- 
runde, um die dortige Gegend zum Schutze der daselbst angesessenen 
nürnbergischen Hintersassen nach fremdem Kriegsvolk und räuberischem 
esindel abzustreifen und die Bauern im Falle der Not zu bewaffneter 
Selbsthilfe anzuleiten. In der Stadt findet er sich nur ein, wenn er vom 
Rat zur Berichterstattung oder zur Entgegennahme von Instruktionen 
herein beschieden wird. — In ähnlicher Weise scheint der in EKEschenau 
angesessene Ritter Peter Motter an der Schwabach thätig gewesen zu 
sein; denn laut einer Ordnung vom Jahre 1439 waren die dort herum 
wohnenden nürnbergischen Hintersassen verbunden, ihm von jedem räube- 
rischen Überfall sofort Meldung zu erstatten. Auch er scheint sich in 
der Stadt nur auf besonderen Befehl eingefunden zu haben; denn für ge- 
wöhnlich verkehrte der Rat mit ihm durch Boten. Im Jahre 1449 
wurde er zu einem Hauptmann der Bauern bestellt, ohne dafs wir etwas 
1) Vergl. unten Teil V. Abschnitt V. KapitelII. $1; R32VI: „Wilhelm Ebner an 
lie Aisch zu unserer Bürger armen Leuten von Bestellung wegen, als man K. von Laufen- 
holz auf das Land setzte von Gewartung wegen da aufsen.“ — Über Laufenholz’ 
Thätigkeit vergl. Teil V. Abschnitt III. Kapitel II. 8 5.
	        
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