Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
B. Der Schreiber in der Losungstube oder der Losungschreiber. 
Die Losunger brauchen einen Schreiber, der ihnen Posten für Posten 
die Geldbeträge aufzeichnet, welche sie in der Losungstube für Rechnung 
der Stadt einnehmen oder ausgeben. Dieser Schreiber mufs sich während 
Jer Geschäftsstunden beständig in der Losungstube aufhalten und wird 
wegen dieses Sitzens in der Losungstube kurzweg als „Losungschreiber“ 
bezeichnet. Das Amt des Losungschreibers wurde ursprünglich vom Rat- 
schreiber oder einem seiner Gehilfen im Nebenamt versehen. In unserer 
Epoche ist die Geschäftslast bereits derartig angewachsen, dafs sie die 
yanze Arbeitskraft eines Mannes für sich allein in Anspruch nimmt. Der 
Losungschreiber kann sich nur noch ganz gelegentlich an den Arbeiten 
seiner in der Schreibstube beschäftigten Kollegen beteiligen, und sondert 
sich daher immer schärfer von ihnen ab. Ihren Abschluß erreicht diese 
Entwicklung, wie es scheint, dadurch, dafs ihm im Jahre 1439 ein be- 
sonderes Stübchen im Rathaus als Arbeitszimmer eingerichtet wird, sodafs 
ar sich auch in den Stunden, in welchen die Losungstube geschlossen ist, 
nicht mehr in der Schreibstube aufzuhalten braucht. 
Neben der Führung des Ausgabe- und Einnahmeregisters gehört zu 
‚einem Amte die Anfertigung der Steuerlisten, nach denen die Losung 
arhoben wird. Je länger je mehr tritt jedoch das eigentliche Schreibwerk 
in seiner Thätigkeit hinter der finanztechnischen Leitung des Rechnungs- 
„esens zurück. So läfst er z. B. schon in unserer Epoche die Reinschrift 
Jes Ausgabe- und Einnahmeregisters durch fremde Hände besorgen, obwohl 
ar für die Korrektheit der Abschrift verantwortlich ist und vom Rat für 
Jiese Arbeit honoriert wird. Und im Jahre 1449 finden wir gar den bis- 
herigen Losungschreiber Johannes Schütz aller Schreibarbeiten überhoben 
and auf drei Jahre zu einem „Beiweser des Schreibamts in der Losung- 
stube“ bestellt,!) wobei wir es jedoch dahingestellt sein lassen müssen, ob 
as sich hierbei nicht vielleicht nur um eine vorübergehende Mafsnahme 
handelte, durch die dem neu eintretenden Losungschreiber der Beirat seines 
yeschäftserfahrenen Amtsvorgängers noch für einige Zeit gesichert wer- 
den sollte. 
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Das Amt eines Losungschreibers bekleidet vom 10. November 1429°) 
„is zum Herbst 1437 Georg Madach, der bis 1432 vom Rat noch einfach 
als „unser Schreiber“ betitelt wird, in der Folge aber neben dem Amt 
auch den Titel eines Losungschreibers führt. Noch am 14. September 1437 
finden wir eine Gehaltszahlung für ihn gebucht. Dann verschwindet sein 
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i) Nbg. KA. Ms. 296 fol. 181. 
9) Vergl. das Kalendar Nbg. KA. Ms. 179 zum genannten Tage.
	        
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