Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
B. Der Schreiber in der Losungstube oder der Losungschreiber.
Die Losunger brauchen einen Schreiber, der ihnen Posten für Posten
die Geldbeträge aufzeichnet, welche sie in der Losungstube für Rechnung
der Stadt einnehmen oder ausgeben. Dieser Schreiber mufs sich während
Jer Geschäftsstunden beständig in der Losungstube aufhalten und wird
wegen dieses Sitzens in der Losungstube kurzweg als „Losungschreiber“
bezeichnet. Das Amt des Losungschreibers wurde ursprünglich vom Rat-
schreiber oder einem seiner Gehilfen im Nebenamt versehen. In unserer
Epoche ist die Geschäftslast bereits derartig angewachsen, dafs sie die
yanze Arbeitskraft eines Mannes für sich allein in Anspruch nimmt. Der
Losungschreiber kann sich nur noch ganz gelegentlich an den Arbeiten
seiner in der Schreibstube beschäftigten Kollegen beteiligen, und sondert
sich daher immer schärfer von ihnen ab. Ihren Abschluß erreicht diese
Entwicklung, wie es scheint, dadurch, dafs ihm im Jahre 1439 ein be-
sonderes Stübchen im Rathaus als Arbeitszimmer eingerichtet wird, sodafs
ar sich auch in den Stunden, in welchen die Losungstube geschlossen ist,
nicht mehr in der Schreibstube aufzuhalten braucht.
Neben der Führung des Ausgabe- und Einnahmeregisters gehört zu
‚einem Amte die Anfertigung der Steuerlisten, nach denen die Losung
arhoben wird. Je länger je mehr tritt jedoch das eigentliche Schreibwerk
in seiner Thätigkeit hinter der finanztechnischen Leitung des Rechnungs-
„esens zurück. So läfst er z. B. schon in unserer Epoche die Reinschrift
Jes Ausgabe- und Einnahmeregisters durch fremde Hände besorgen, obwohl
ar für die Korrektheit der Abschrift verantwortlich ist und vom Rat für
Jiese Arbeit honoriert wird. Und im Jahre 1449 finden wir gar den bis-
herigen Losungschreiber Johannes Schütz aller Schreibarbeiten überhoben
and auf drei Jahre zu einem „Beiweser des Schreibamts in der Losung-
stube“ bestellt,!) wobei wir es jedoch dahingestellt sein lassen müssen, ob
as sich hierbei nicht vielleicht nur um eine vorübergehende Mafsnahme
handelte, durch die dem neu eintretenden Losungschreiber der Beirat seines
yeschäftserfahrenen Amtsvorgängers noch für einige Zeit gesichert wer-
den sollte.
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Das Amt eines Losungschreibers bekleidet vom 10. November 1429°)
„is zum Herbst 1437 Georg Madach, der bis 1432 vom Rat noch einfach
als „unser Schreiber“ betitelt wird, in der Folge aber neben dem Amt
auch den Titel eines Losungschreibers führt. Noch am 14. September 1437
finden wir eine Gehaltszahlung für ihn gebucht. Dann verschwindet sein
ii
i) Nbg. KA. Ms. 296 fol. 181.
9) Vergl. das Kalendar Nbg. KA. Ms. 179 zum genannten Tage.