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Polizeirat Merker.
leons.“ Hickel besagt: „Hauser ist bei solchen Erzählungen sehr
bescheiden und zurückhaltend, er lächelt und fällt in Nach—
denken.“ Das war wirklich kein Wunder. Denn bald sollte er
ein Napoleonide, bald ein außerehelicher Sohn des Königs Max
Joseph J. von Bayern, bald ein Sohn des ehemaligen Kurfürsten
von Mainz, bald ein Sproß der letzten (sehr reichen und galanten)
Kurfürstin von Bayern gewesen und wegen der unermeßlichen Erb—
schaft von einem Grafen von Pappenheim beseitigt worden sein!
Infolge einer Eingabe Tuchers hatte die Stadt Nürnberg im
Januar 1830 für Kaspar Hauser eine jährliche Unterstützung von
300 Gulden ausgesetzt. Ein Gesuch, die Kosten seiner Verpflegung
und Erziehung auf die Staatskasse zu übernehmen, wurde unter
Hinweis auf die Bekanntmachung vom 7. Juli 1828 abgewiesen.
Den 21. September 1831 erkannte das Landgericht Nürnberg, daß
die Kosten seiner Verpflegung aus dem Kreisfonds für Heimatlose,
die Kosten seiner Ausbildung aber aus Kommunalmitteln zu bestreiten
seien. Nach dieser Notiz aus der rauhen Wirklichkeit versteigen wir
uns mit Adlerschwingen in die höheren Regionen der Romantik, in
das Wolkenkuckucksheim der Hausoerianer.
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„mit einer bedeutenden Wunde am Kopfe, die die Breite der ganzen Stirne
durchlief, antraf.“ S. 50 beginnt der Roman: „Dieser Unglückliche stammt
entweder von väterlicher oder mütterlicher Seite aus einer großen, vielleicht
sehr wohlhabenden Familie ab (1812). Seine frühesten Lebenstage genoß er
nicht im deutschen Vaterlande, er sah wahrscheinlich zum erstenmale die
Sonne in Ungarn aufgehen . . . K. Hausers Vater — vielleicht ein ungarischer
Magnat — zog 1812 in das Feld“ u. s. w. Der Herr Stadtgerichtsrats-
Accessist brauchte keine anderen Beweise als das Wörtlein mochte, und solches
Zeug nannte ein Kaspar-Hanser-Komplott 1883 Merkers schlagende Widerlegung
„durch den Juristen Giehrl“!