Volltext: 1828-1833 (1. Band)

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Polizeirat Merker. 
leons.“ Hickel besagt: „Hauser ist bei solchen Erzählungen sehr 
bescheiden und zurückhaltend, er lächelt und fällt in Nach— 
denken.“ Das war wirklich kein Wunder. Denn bald sollte er 
ein Napoleonide, bald ein außerehelicher Sohn des Königs Max 
Joseph J. von Bayern, bald ein Sohn des ehemaligen Kurfürsten 
von Mainz, bald ein Sproß der letzten (sehr reichen und galanten) 
Kurfürstin von Bayern gewesen und wegen der unermeßlichen Erb— 
schaft von einem Grafen von Pappenheim beseitigt worden sein! 
Infolge einer Eingabe Tuchers hatte die Stadt Nürnberg im 
Januar 1830 für Kaspar Hauser eine jährliche Unterstützung von 
300 Gulden ausgesetzt. Ein Gesuch, die Kosten seiner Verpflegung 
und Erziehung auf die Staatskasse zu übernehmen, wurde unter 
Hinweis auf die Bekanntmachung vom 7. Juli 1828 abgewiesen. 
Den 21. September 1831 erkannte das Landgericht Nürnberg, daß 
die Kosten seiner Verpflegung aus dem Kreisfonds für Heimatlose, 
die Kosten seiner Ausbildung aber aus Kommunalmitteln zu bestreiten 
seien. Nach dieser Notiz aus der rauhen Wirklichkeit versteigen wir 
uns mit Adlerschwingen in die höheren Regionen der Romantik, in 
das Wolkenkuckucksheim der Hausoerianer. 
—0 
„mit einer bedeutenden Wunde am Kopfe, die die Breite der ganzen Stirne 
durchlief, antraf.“ S. 50 beginnt der Roman: „Dieser Unglückliche stammt 
entweder von väterlicher oder mütterlicher Seite aus einer großen, vielleicht 
sehr wohlhabenden Familie ab (1812). Seine frühesten Lebenstage genoß er 
nicht im deutschen Vaterlande, er sah wahrscheinlich zum erstenmale die 
Sonne in Ungarn aufgehen . . . K. Hausers Vater — vielleicht ein ungarischer 
Magnat — zog 1812 in das Feld“ u. s. w. Der Herr Stadtgerichtsrats- 
Accessist brauchte keine anderen Beweise als das Wörtlein mochte, und solches 
Zeug nannte ein Kaspar-Hanser-Komplott 1883 Merkers schlagende Widerlegung 
„durch den Juristen Giehrl“!
	        
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