Am 13. Juli 1811, als am Johannisfeste dieses
Jahres, wurde der Versammlung der Brüder vom
M. v. St. die Vereinigung unsrer mit der Bayreuther
Loge, sowie der Wortlaut des Vereinigungsvertrages
bekannt gegeben, Br. Reich Il, der sein „Kreditiv“
übergab, als Vertreter der Grossen Provinzialloge bei
der Loge Zur Wahrheit und Freundschaft vorgestellt
und endlich in feierlicher Weise die „Sponsion“ ab-
gelegt, die Gesetze der „nun unter der Direktion der
hochw. Grossen Provinzialloge zur Sonne i. O. von
Bayreuth arbeitenden Loge Zur Wahrheit und Freund-
schaft“ heilig zu halten.
In den ersten Jahren der Vereinigung mit Bay-
reuth scheinen die einzelnen Teile miteinander durch-
aus zufrieden gewesen zu sein. Die Grossloge zur
Sonne gab zur Verteidigung der Logen gegen die sie
schädigenden Beschränkungen des Staats guten Rat
und übernahm bei gemeinschaftlichen Schritten die
Führung mit Besonnenheit und aller den Landes-
gesetzen schuldigen Rücksicht, aber auch mit Kraft
und Nachdruck. Doch richtet unsre Loge schon 1818
allein, später im Verein mit der 1817 in den Bund
eingetretenen Loge in Frankenthal Vorstellungen über
die in der Grossloge eingerissenen Unordnungen nach
Bayreuth und dringt auf Abhilfe. Eine Hauptquelle
von Unannehmlichkeiten und Unzuträglichkeiten für
die mit Bayreuth verbündeten Logen bildete das lange
Zeit nicht geklärte Verhältnis der sich selbst nur als
Provinzial-Loge bezeichnenden Grossloge zur Sonne
zu Royal York, welches verschuldete, dass man in ein-
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