Oberaufsicht der General-Land-Kommissariate und
unter den früheren Bedingungen ihre Versammlungen
und Arbeiten fortsetzen mögen, dass hievon aber
alle in unmittelbarem oder mittelbarem Staats-
dienste stehenden „Individuen‘ ausgeschlossen sein
sollten.
Dieser neuerlichen Verfügung, welche nun auch
die mittelbaren Staatsdiener ausdrücklich auszu-
schliessen gebietet, fällt wieder ein Br., nämlich der
Advokat Zimmermann, 1. Aufscher der Loge, zum
Opfer, „weil derselbige als Communaladministrator
bei dem hiesigen Munizipalrat angestellt‘ war
Endlich wurde mittels eines allerhöchsten Reskripts
vom 8, September 1816 auch den Staats- und Kirchen-
dienst-Adspiranten und den Studierenden die
Teilnahme an dem Verein der Freimaurer untersagt.
Hierdurch war der Staat wieder auf einige Zeit
gerettet. Wir werden übrigens im weiteren Verlauf
ansrer Darstellung sehen, dass er noch lange Zeit
nötig hatte, um die Freimaurerlogen mit etwas weniger
Voreingenommenheit zu betrachten.
Schon aus einem Briefe vom Jahre 1808, den Br.
Hommel an den M, v. St. der Loge Joseph zur Einig-
keit in Nürnberg mit dem Ersuchen richtete, auch mit
Br. Merkel von den 3 Pfeilen über die Angelegenheit
zu reden, weht uns die Stimmung des hiesigen
Bruderkreises der damaligen Zeit deutlich ent-
gegen. Dort wird die Loge Alexander zu den
3 Sternen.in Ansbach geradezu für die durch die
Verfügung vom 17. Januar desselben Jahres ge-
Sschaffenen Zustände verantwortlich gemacht. Ge-
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