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legen, doch vergeblich. Als sich Nürnberg nicht anders zu helfen wußte,
alg es die Ohnmacht seiner Verbote gegenüber dem mehr und mehr wach⸗
senden jüdischen Handel in Fürth sah, griff es zum letzten Mittel und be—
legte die Waren mit hohen Zöllen und Spesen, forderte von den Juden
leures persönliches Geleite. Wenn sich auch der Kleinhandel erhielt, so
gab es doch schon im vorigen Jahrhundert bedeutende Großisten, welche
Verbindungen mit den angesehensten Handelsstädten anknüpften. Der Jude
wurde Besitzer von Fabriken, Brauereien ꝛc., machte bedeutende Bankierge⸗
schäfte und bekam den Wechselhandel größtenteils in Händen; der Handel
mit Manufaktur-, Ausschnitt- und Spezereiwaren war schon im 18. Jahr—
hundert bedeutend.
Am Anfange unseres Jahrhunderts waren vorhanden:
37 Ausschnittwaren-, 5 Band-, Seide— und Zwirnwaren-, 2 Galan—
— Lederwaren⸗, 8 Manu—
fakturwaren-, 1 Papier-, 3 Putz- und Modewaren-, 8 Spezerei⸗,
13 Wechsel- und Staatspapier-, 11 Tuch-, 12 Sensal-Geschäfte,
außerdem waren 83 israelitische Lottokollekten und 1 Lesebibliothek vor—
handen. Zu diesen kamen noch 98 patentierte Landkramhändler, —
8 Garküchen- und Kaffeehäuser-Inhaber.
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Die israelitische Waisenanstalt zu Zürth.
D. u —e 2 4 563
9 ie israelitische Waisenanstalt zu Fürth, die einzige für ganz Bayern
ꝰ und die älteste Deutschlands, wurde im Jahre 1763 gegründet.
Gründer war ein gewisser Lichtenstadt aus Prag, wohnhaft zu Fürth, der einen
Fond von 500 fl. zu diesem Zwecke bestimmte und mehrere Jahre an der
Spitze der Leitung der Anstalt stand. Bis zum Jahre 1838 bestand der
Wirkungskreis der Anstalt darin, daß wohl die Waisenknaben im Waisen⸗
hause ihren Unterricht genossen, die Verpflegung und Erziehung der Kinder
ber den betreffenden Müttern überlassen war, die zu diesem Zwecke von
der Waisenstiftung die entsprechende Unterstützung erhielten.
Da nun aber die Erziehung der Kinder außerhalb der Anstalt sich
als mangelhaft erwies, wurden neue Statuten entworfen, in denen die Be—
stimmung getroffen wurde, daß ein eigener Waisenvater und Lehrer aufzu—
zunehmen sei, der im Waisenhause sowohl die Erziehung und Verpflegung
der Kinder zu versorgen, als auch den Religions- und Elementarunterricht
zu erteilen habe. Die neuentworfenen Statuten wurden der k. Regierung
don Mittelfranken zur Beurteilung vorgelegt und von derselben auch bereit⸗
willigst sanktioniert.
Im Jahre 1838 wurde nun zur Wahl eines Waisenvaters und
Waisenlehrers geschritten und fiel die Wahl auf Herrn Bamberger, Ele⸗
mentarlehrer zu Büchenbach. Mit dieser neuen Organisation begann eigentlich
erst recht der wahre wohlthätige Wirkungskreis der Anstalt; denn von da