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der Arithmetik und Geometrie, im Zeichnen, Malen und der Ge—
werbsplastik zu erteilen und ihnen zugleich Gelegenheit zu geben,
die Zeichnungen, Modelle und Musterstücke neuer geschmackvoller
Gewerbsprodukte oder neu erfundener Werkzeuge und Maschinen
in der polytechnischen Anstalt einzusehen und kennen zu lernen.
Welchen Einfluß diese Vorschläge Scharrers auf die spätere
Entwicklung des technischen Unterrichts in Nürnberg ausübte,
werden wir noch erfahren; unzweifelhaft wurden seine auch ander—
wärts geteilten Bedenken durch die am 24. Juli 1833 erlassenen
Allerhöchsten Erläuterungen zur Vollzugsvorschrift vom 28. März
1833 in einzelnen Punkten anerkannt, in den meisten aber auf—
geklärt und zerstreut.
Die offiziellen Verhandlungen über die Einrichtung der
Kreisgewerbschule und die damit in Verbindung stehende Orga—
nisation der polytechnischen Anstalt begannen am 19. Mai 1833.
An diesem Tage fand hier unter dem Vorsitze des Kgl. Staats—
rates und Generalkommissärs des Rezatkreises Herrn von
Stichaner eine Beratung statt, an welcher der Kgl. Ministerialrat
Kleinschrod, der Kgl. Oberstudienrat Mehrlein, Stadtkom—
missär Faber, Gymnasialrektor Roth, J. Bürgermeister Binder,
der Inspektor der polytechnischen Schule Scharrer, Direktor Dr.
Mönnich, Subrektor Dr. Lochner, Advokat von Königsthal,
Dr. med. Merkel und Kaufmann Albert Cramer teilnahmen.
Nachdem der Vorsitzende der Versammlung von dem Aller—
höchsten Willen des Königs Kenntnis gegeben hatte, daß nunmehr
ohne Verzug die Kreisgewerbschule in Nürnberg eingeführt werde,
sprach er zugleich die Erwartung aus, daß die Stadt zur Reali—
sierung und kräftigen Belebung eines so wichtigen und für sie selbst
so ersprießlichen Institutes mit bereitwilligem Eifer die Hand biete.
In eingehender Rede begründete sodann Ministerialrat Kleinschrod
das Organisationsprogramm der Kgl. Staatsregierung für die
technischen Anstalten Nürnbergs, wornach die polytechnische Schule
mit ihrer unvollständigen Gewerbs- und Handwerkerschule in den
untern Klassen nach dem Lehrplan einer vollständigen Gewerb—
schule einzurichten, in den höheren den in der Allerhöchsten Ver—
ordnung enthaltenen Normen entsprechend zu erweitern sei. Die
höhere Bürgerschule sollte als Kreisgewerbschule umgestaltet, die
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