Objekt: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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gemeine Grundjäge über die Auffündung aufjtellen zu Iafjen. Diele 
Konfultation, welche am 19. Februar!) befchloffen wurde, fand in 
Anwejenheit Holz1huher3, Imhoffs, Nüßel8 und von 7 
Doktoren ftatt °). Außer den genannten lagen zwei weitere Streitigkeiten, 
Lazarus Tudher3 gegen MidhHael Fenn und Joh. Clam- 
mex3Sfelder3 gegen Seb. Öheimb vor. Man kam zu dem an fich 
pofitiven, wenn auch fophijftifjdhen KRefultat, daß die Auffündiqung 
>. 3t. an jih Ion in fraudem ereditoris {ei, weshalb die Be- 
fagten (NO entweder vergleichen oder) Bezahlung in den Sorten 
tun follen, wie das Darlehen gemacht wurde; die Ent]OHeidung 
jelbit war ridhtig, wenn auch nicht die Begründung. E€3 war ein 
verfteckter Übergang zum tempus contractus?). Die 3 vorgenannten 
Bürgermeifter nahmen am 5. Yitai 1623 den Ent{hHetd an und 
fügten wiederholt bei*), daß Joldhe Sachen an Banko zu wWweijen 
fen, wobei gegenwärtiges Dekret in acht zu nehmen; für Dr. SHeurl, 
ex nicht mehr aufs Rathau3z kommen fonnte, wurde bis auf Wwei- 
tere8 Dr. HÜlß den Deputierten zugeordnet. In einer Konjultation 
vom 7. Mitai 16235) traten neue Bedenken hervor; man fühlte zu 
gut das fÖwacdhe Fundament der Ent|Heidung, und Dr. Rem be- 
antragte, daz Dekret im Banko zu belafjen und e3 hHöchftenz dem 
Stadtgericht und den anderen Ämtern, fowie den Landpfleaftuben 
mitzuteilen. Auf Borjdhlag DelhHafenz wurde dann befülofjen, 
daz Dekret Lediglich als Ynftruktion für die Deputierten zu behan- 
deln, 8 nicht verkünden und drucken und jelbft dem Stadtigericht 
nicht infimuieren zu Lafjen. 
Deshalb [Hliekt das Dekret vom 21. Mai 1623 °): Aljo Haben 
X. H. den zum Banko deputierten Herren Befehl und Inftruktion 
erteilt, wie e3 im einen und dem andern Fall gehalten werden fol, 
dahin fie denn alle und jeden, weldher folher Auffündigung und 
Bezahlung halber in Streit gerät, gewiefen, um allda fidh ent{Heiden 
au laften. 
1) Akten a. a. D.. 3. 98. - 
2) Ebenda 3. 100 val. mit S. I ES. 116 3. 16 no 6 S. 107 
3) Da3 giebt HelhHafen in feinem Gegenbericht felbft zu. 
2 S. I 8. 116 Nr. 17 3. 101. 
5) Cbenda 3. 95. 
5) Akten a. a. D. 3. 94, LahHner a. a. D. S. 455.
	        
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