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Kind zu einem solchen Zweck aufzutreiben; übliche
Handelsware ist es nicht, und in einer kleinen Residenz
wie Karlsruhe mußte es um so mehr auffallen, da ja nach
dieser Vertauschung irgendwo ein Kind fehlte. Außerdem
mußte natürlich jenes Kind, wenn auch nicht genau das-
selbe, so doch ungefähr das gleiche Alter wie der Prinz
haben. Ein neugeborenes Kind konnte man nicht brauchen,
da bei ihm die Nabelstelle noch nicht verheilt war; dic
Verheilung tritt erst mit ungefähr 14 Tagen ein. Aber
natürlich hätte man statt des 17 Tage alten Erbprinzen ein
Kind, das 15 oder 27 oder 30 Tage alt gewesen wäre, unter-
schieben können. Das ist denkbar, doch möchte immerhin
die Beschaffung schwierig gewesen sein. Vielleicht hat
ein glücklicher Zufall den Verschwörern geholfen. Dann
erhebt sich aber die Frage: Wann und wie hat die Ver-
tauschung stattgefunden? Mittelstaedt antwortet mit
großer Emphase: So etwas kann in einem Schloß nicht vor-
kommen! Ich erwidere: Wenn so etwas überhaupt vor:
kommen kann, dann gerade in einem Schloß! In einer
Privatfamilie, wo jeder den anderen beobachtet, ist es
freilich ein Unding; aber in einem Schloß, wo so unendlich
viele Leute aus- und eingehen, die entweder gar keine oder
eine geringe Tätigkeit haben, und wo viele Leute auch
einem warmen Händedruck zugänglich sind, ist es denkbar,
besonders da unter dem Großherzog Karl die Zustände
am Hof nicht eben vorbildlich gewesen zu sein scheinen.
Doch Möglichkeit ist nicht Wirklichkeit, noch nicht
einmal Wahrscheinlichkeit. Der einzige Punkt, von wo
man weitertasten möchte, ist das, was die Nähramme,
Frau Josepha Schindler, nachträglich verschiedenen Per-
sonen erzählt hat: sie könne sich furchtbar ärgern, daß
sie gerade in der Nacht vom 15. zum 16. Oktober einen so
tiefen Schlaf gehabt und deshalb von der Erkrankung des
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