Auszug aus dem Fischerschen Manuskript, übersetzte ihn
„um weniger Aufsehen zu erregen‘‘ ins Französische und
diese französische Broschüre: ‚‚Ecrit en 1870‘‘ wurde auf
Veranlassung und Kosten der Herzogin von Hamilton ohne
Titel, Verfasser- und Verlegerangabe gedruckt. Von Andlaw
lehnt die Verantwortung für den Inhalt dieser Broschüre
ausdrücklich ab (vgl. Brief Nr. 8).
Da Fischer „‚,die Güte der Frau Herzogin etwas allzusehr
ausgenutzt‘ hatte, brach man mit ihm und er suchte in
der Folgezeit sein Material anderweitig zu Geld zu machen.
Er trat u. a. mit Daumer in Verbindung (dieser starb
1875) und veranlaßte 1882 den Verleger Coppenrath in
Regensburg zur Herausgabe seines Buches unter dem
Titel: ‚Kaspar Hauser. Seine Lebensgeschichte und der
Nachweis seiner fürstlichen Herkunft. Aus nunmehr zur
Veröffentlichung bestimmten Papieren einer hohen Person.
Von...vonK...“
Von diesem Buch wurden in rascher Folge drei Auf-
lagen verkauft, bis der Regensburger Prozeß, den die
Brüder Meyer ‚wegen Vergehens der fortgesetzten Be-
leidigung eines Verstorbenen‘‘, nämlich ihres Vaters, des
Lehrers Meyer, gegen den Verleger Coppenrath*) an-
*) Es ist bedeutsam, daß Dr. Julius Meyer nicht gegen Daumer,
der in seinem Hauserbuch 1873 doch viel heftigere Beschuldigungen
gegen den Lehrer Meyer vorgebracht hatte, gerichtlich eingeschritten
ist. Aber 1873 hätte er gegen einen Augenzeugen, der mit allen
Details genau vertraut war, vorgehen müssen, auch hätte der damals
noch lebende von Tucher seinem Freunde Daumer als gewichtiger
Zeuge sekundiert. Da hätte die ganze Hausersache, die bei der
Verhandlung natürlich auch zur Sprache hätte kommen müssen,
vor Gericht sicher ein anderes Aussehen gewonnen als vor dem
Regensburger Tribunal, vor dem Meyer die maßgebende Rolle
spielte, demgegenüber der in diesen Dingen wenig erfahrene Coppen-
rath, im Stich gelassen von‘ seinem anonymen Autor, nur einen
schwachen Stand hatte.