Volltext: In Memoriam Adolf Bartning

Auszug aus dem Fischerschen Manuskript, übersetzte ihn 
„um weniger Aufsehen zu erregen‘‘ ins Französische und 
diese französische Broschüre: ‚‚Ecrit en 1870‘‘ wurde auf 
Veranlassung und Kosten der Herzogin von Hamilton ohne 
Titel, Verfasser- und Verlegerangabe gedruckt. Von Andlaw 
lehnt die Verantwortung für den Inhalt dieser Broschüre 
ausdrücklich ab (vgl. Brief Nr. 8). 
Da Fischer „‚,die Güte der Frau Herzogin etwas allzusehr 
ausgenutzt‘ hatte, brach man mit ihm und er suchte in 
der Folgezeit sein Material anderweitig zu Geld zu machen. 
Er trat u. a. mit Daumer in Verbindung (dieser starb 
1875) und veranlaßte 1882 den Verleger Coppenrath in 
Regensburg zur Herausgabe seines Buches unter dem 
Titel: ‚Kaspar Hauser. Seine Lebensgeschichte und der 
Nachweis seiner fürstlichen Herkunft. Aus nunmehr zur 
Veröffentlichung bestimmten Papieren einer hohen Person. 
Von...vonK...“ 
Von diesem Buch wurden in rascher Folge drei Auf- 
lagen verkauft, bis der Regensburger Prozeß, den die 
Brüder Meyer ‚wegen Vergehens der fortgesetzten Be- 
leidigung eines Verstorbenen‘‘, nämlich ihres Vaters, des 
Lehrers Meyer, gegen den Verleger Coppenrath*) an- 
*) Es ist bedeutsam, daß Dr. Julius Meyer nicht gegen Daumer, 
der in seinem Hauserbuch 1873 doch viel heftigere Beschuldigungen 
gegen den Lehrer Meyer vorgebracht hatte, gerichtlich eingeschritten 
ist. Aber 1873 hätte er gegen einen Augenzeugen, der mit allen 
Details genau vertraut war, vorgehen müssen, auch hätte der damals 
noch lebende von Tucher seinem Freunde Daumer als gewichtiger 
Zeuge sekundiert. Da hätte die ganze Hausersache, die bei der 
Verhandlung natürlich auch zur Sprache hätte kommen müssen, 
vor Gericht sicher ein anderes Aussehen gewonnen als vor dem 
Regensburger Tribunal, vor dem Meyer die maßgebende Rolle 
spielte, demgegenüber der in diesen Dingen wenig erfahrene Coppen- 
rath, im Stich gelassen von‘ seinem anonymen Autor, nur einen 
schwachen Stand hatte.
	        
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