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ich daher jetzt auf Irrtümer und Unterlassungen in einem
bestimmten Abschnitt des Hauserproblems hin, so will
ich damit niemanden verletzen, vielmehr die durchaus
nötige Verständigung über gemeinsame Untersuchung und
Arbeitsteilung fördern. Diese meine Absicht bekräftige ich
am besten, indem ich mit einem Sündenbekenntnis an-
hebe. Im April dieses Jahres habe ich vor der Forensisch-
Psychologischen Gesellschaft zu Hamburg einen Vortrag
„Neues über Kaspar Hauser‘ gehalten, der inzwischen
auch als Privatdruck für die Mitglieder erschienen ist;
meine Ausführungen bergen, weil ich damals so manches
noch nicht gelesen oder mit eigenen Augen gesehen hatte,
eine Reihe von Irrtümern, die der Kritik nicht entgehen
sollen und dürfen.
Der Grundfehler des neuen Schriftwesens über Hauser
liegt darin, daß die Verfasser in Büchern von mäßigem
Umfang das ganze Rätsel erörtern und zu einem
abschließenden Urteil gelangen wollen. Das geht über
die Kraft eines einzelnen Menschen schon wegen der er-
drückenden Fülle des Stoffes. Es gibt ja kein einziges
Hauser-Rätsel, sondern einen ganzen Komplex verketteter
Fragen, die einander seltsam überschneiden und über-
lagern. Man braucht keineswegs den inneren Zusammen-
hang des Ganzen aus dem Auge zu verlieren, wenn man
gewisse Probleme vorläufig isoliert. Ich als Kriminalist
habe meine Aufmerksamkeit Kaspars geheimnisvollem
Tod zugewendet: es ist nicht nur der dem Juristen zu-
gänglichste Stoffbezirk, sondern auch der in seinen Be-
gleitumständen am besten beglaubigte Teil im Leben des
Unglücklichen. Als Kaspar, im Dezember 1831 auf
Feuerbachs Anregung von seinem Beschützer, dem Karl
of Stanhope, aus Nürnberg nach Ansbach verpflanzt, am
Nachmittag des trüben und stürmischen 14. Dezember 1833
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