Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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246. [1576, IV. 38 a] 4. Aug. 1576: 
Peter Stainbach, formschneider und briefmaler 
von St. Annaberg, dieweil er kain neue werckstat anricht, 
sonder allein seiner vertrauten alte und vorige werckstat erhalten 
t*hut und etwas sonders vor anndern mit dem schneiden kan, 
soll man zu bürger annemen. 
247. [1576, V, 33 a] 31. Aug. 1576: 
Dem supplicirenden Michel Konigsmüller soll man 
sein begeren, ine auf ein bürgerliche straf wider einkommen zu 
lassen, weil er so streflich gehandelt und Meiner Herren »N« 
ausser der ordenlichen schau auf seine zu gering gemachte silbere 
becher selbst aufgeschlagen, ablainen. 
348. [1576, V, 58 b] 10. Sept. 1576: 
Jeronymus Stier, goldschmidgeselle von Frei- 
burg kommt in einer gleichguültigen Angelegenheıit vor. 
249. [1576, VI, 33 a] 1. Okt. 1576: 
Hainrichen Fischer, kartenmalern, soll man sein 
abermals begern deß bürgerrechtens halben ablainen. 
250. [1576, VI, 52 a] 10. Okt. 1576: 
Dem Kartenmaler Hans Harder wird auf der Meıster 
des Kartenmalerhandwerks Bericht das begehrte Bürgerrecht 
abgelehnt. 
251. [1576, VII, 26 a] 26. Okt. 1576: 
Michel Dorn, flachmaler, soll man zu bürger aufnemen. 
252. [1576, VIII, 10 b] 13. Nov. 1576: 
Michel Konigßmüller soll man ungeacht herren Alberti 
von Lasko ausgebrachter fürschrifft die begerte begnadung und 
offnung der stat ablainen. 
253. [1576, VIII, 18 a] 16. Nov. 1576: 
Herren doctor Johan Baptista Webern soll man sein alhie 
bestellt und auf die silberarbeit gemacht zinwerck unbezaichnet 
mit dem adler volgen lassen. 
254. Auf Sebastian Wuests, goldarbeiters, beschwe- 
rung, welcher gestalt ime an den gewonlichen freitegen in der 
wochen, wann die frembden mülner oder melber mit irem melb 
failhaben, sein kramb oder laden under dem kürßnerhaus versetzt 
werde, soll man derhalben erkhundigung einnemen, wie es die 
mülner damit halten und wie dem supplicanten darynn zu helffen.
	        
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