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Geschäftsverteilung für die Referate

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Bibliografische Daten

fullscreen: Geschäftsverteilung für die Referate

Monografie

Persistenter Identifier:
06979944
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095730
Titel:
Geschäftsverteilung für die Referate
Signatur:
Nor. 4. 1940
Erscheinungsort:
Nürnberg
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Erscheinungsjahr:
1933
Umfang:
15 Seiten
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
Maschinenschriftlich vervielfältigt

Kapitel

Titel:
Referat VI.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschäftsverteilung für die Referate
  • Einband
  • Titelseite
  • Mitglieder der berufsmäßigen Verwaltung
  • A) Direktorium
  • B) Berufsmäßige Stadträte
  • Direktorium A.
  • Direktorium B.
  • Direktorium C.
  • Referat I.
  • Referat II.
  • Referat III.
  • Referat IV.
  • Referat V.
  • Referat VI.
  • Referat VII.
  • Referat VIII.
  • Referat IX.
  • Referat X.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

„8 - 
Referat VI. 
Personalreferat: Stadtrat Rühn. 
an DOG LISISTArG Sthatrat Kuhm. 
Hilfsreferent: z.Zt. unbesetzt. 
DA BUSSI: 2,40. UNDdesetzZt. 
Referent für 
die sämtlichen Angelegenheiten 
l, der vollbeschäftigten (ständigen) Gemeindebeamten, 
hierunter 
Anstellungswesen (Aufnahme, Entlassung usw.), 
Aufnahme von Beamtenanwärtern, 
Ausbildung und Fortbildung der Beamten, 
Beamtenordnung (Erlassung und Vollzug), 
Beihilfen (Gewährung von Heilkostenzuschüssen, Notstandsbeihilfen usw..), 
Besoldungsoränung (Erlassung und Vollzug), 
Besoldungswesen (Besoldungen, Vergütungen, Entschädigungen, Zulagen), 
Disziplinarwesen (Dienstaufsicht), 
Laufbahngrundsätze (Erlassung und Vollzug, Beförderungen, Stellenhe — 
bungen usw.), 
Nebenamtliche Beschäftigungen, ° 
Stellenplan (Stellen-Neuschaffung, Stellen-Übertragungen, Stelleneinzug), 
Überstundenwesen, 
Urlaubswesen, 
Verpflichtung der Beamten, _ 
Versetzung von Beamten, 
Versorgungsanwärter, 
Versorgungswesen (Warte- und Ruhestandsversetzungen, Festsetzung der 
Yartegelder, Versorgungsbezüge, Unterhaltsbeiträge und Abfindungen 
für die Beamtenversorgungsempfänger und deren Angehörige); 
2. der vollbeschäftigten (ständigen) städtischen Lehrkräfte, 
wie vorstehend unter Ziffer 1. bei den Beamten, jedoch mit Ausnahme der 
Schultechnischen Angelegenheiten: 
3. der städtischen Arbeiter 
einschließlich der Hausgehilfinnen an den städtischen Anstalten, 
hierunter 
Handhabung der Disziplin, 
Lohnwesen, 
Tarifverträge (Vereinbarung und Vollzug derselben), 
Versorgungswesen, 
Vollzug des gesamten Arbeitsrechtes einschl. des Betriebsrätegesetzes, 
Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes.
	        

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