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Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg

Monografie

Persistenter Identifier:
06855459
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095612
Titel:
Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg
Signatur:
Amb. 8. 1544
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Stich
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Erscheinungsjahr:
1893
Umfang:
84 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
25. - 27. September 1893

Kapitel

Titel:
Dritter Tag. 27. September 1893.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica

Kapitel

Titel:
Satzung der Kunsthistorischen Kongresse.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Offizieller Bericht über die Verhandlungen des Kunsthistorischen Kongresses zu Nürnberg
  • Einband
  • Titelseite
  • Erster Tag. 25. September 1893.
  • Präsenz-Liste
  • [Verlesung der Grußworte]
  • Satzung der kunsthistorischen Kongresse. (Entwurf.)
  • Vortrag des Herrn Dr. Theodor Hampe-Nürnberg: "Deutsche Kunst und Deutsche Literatur um die Wende des 15. Jahrhunderts." (Auszug).
  • Antrag des Herrn Professor von Lützow auf Gründung eines kunstgeschichtlichen Instituts.
  • Antrag des Herrn Professor Schmarsow.
  • Zweiter Tag. 26. September 1893.
  • Vortrag des Herrn Professor Dr. L. Dietrichson-Christiania: "Die norwegische Holzbaukunst und die Bauten des Deutschen Kaisers zu Rominten."
  • Mitteilung des Herrn Professor A. J. Wauters-Brüssel über Hans Memling.
  • Kurze Mitteilung des Herrn Dr. Georg Galland-Berlin über das Rijksarchief im Haag als Quelle für die Niederländische Kunstforschung.
  • Mitteilungen des Herrn Maler Ernst Berger-München: "Über die Entwicklungsgeschichte der Maltechnik im Altertum."
  • Antrag des Herrn Direktor Dr. Hofstede de Groot-Haag.
  • Dritter Tag. 27. September 1893.
  • Satzung der Kunsthistorischen Kongresse.
  • Aufruf zur Gründung eines kunstgeschichtlichen Instituts.
  • Anträge des Herrn Dr. Stiassny.
  • Vortrag des Herrn Professor Dr. Joseph Neuwirth-Prag: "Das mittelalterliche Krakau und seine Beziehungen zur deutschen Kunst."
  • Bemerkungen und Wünsche des Herrn Professor Semper in Bezug auf Gypsmuseen.
  • Vortrag des Herrn Dr. Fuhse-Nürnberg über die Nürnberger Dürer-Handschriften. (Auszug).
  • Vierter Tag. Den 28. September
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

5. 
Zu Artikel V ist zu bemerken, dass es der Kommission nötig schien, an der 
Thätigkeit des ständigen Ausschusses auf die Dauer von sechs Jahren festzuhalten, 
damit eine gewisse Kontinuität in die Bestrebungen der Kongresse käme, Die 
Mitgliederzahl musste von den „drei“ des Entwurfes auf sieben erhöht werden, da 
es sich nicht allein um die wirklich thätigen Mitglieder handelt, die die Geschäfte 
führen, sondern auch um gute Namen, die weithin wirken, und um Persönlichkeiten, 
die Gelegenheit haben, für die Sache zu interessiren. Die Massregel wird sich 
gewiss als sehr heilsam erweisen. Der Ausschuss muss eine gewisse Selbständigkeit 
bekommen, um recht wirksam sein zu können, er muss sich deshalb seine innere 
Organisation selbst geben und sich auch ergänzen können. Aus diesem Grund 
sind auch die Bestimmungen des Entwurfes über Schriftführer und Schatzmeister 
aicht in die Satzungen aufgenommen worden. 
Der alte Artikel V ist fortgeblieben. Der Schluss desselben erscheint selbst- 
verständlich, solange wir im eigenen Vaterlande tagen. 
Die Satzungen in ihrer neuen Form, welche wir Ihnen vorlegen, lauten im 
Zusammenhang folgendermassen : 
Satzungen der Kunsthistorischen Kongresse. 
Artikel I. Die Kunsthistorischen Kongresse bezwecken die Förderung des 
persönlichen Verkehrs und Meinungsaustausches unter den Fachgenossen aller 
Länder, die Veranstaltung von Vorträgen und Exkursionen, sowie die Beratung 
wichtiger Fragen und Aufgaben der Kunstwissenschaft. 
Artikel II. In der Regel soll alle zwei Jahre im Herbst ein kunsthistorischer 
Kongress von dreitägiger Dauer stattfinden. Ort und Zeitpunkt des folgenden 
Kongresses bestimmt die jedesmalige Versammlung. 
Artikel III. Alle Fachgenossen, welche ihren Beitritt beim ständigen Aus- 
schuss (Artikel V) angemeldet haben, werden jedesmal besonders durch die Post 
eingeladen. Sonstige Besucher haben Eintrittskarten für die einzelne Tagung 
zu lösen. 
Zur Bestreitung des nötigen Aufwandes wird während der Tagung ein Beitrag 
von 5 Mark erhoben. Dafür werden den Teilnehmern die Berichte der Ver- 
handlungen, sowie alle anderen Drucksachen zugesandt. 
Wer vor dem Zusammentritt des kunsthistorischen Kongresses seinen Austritt 
dem ständigen Ausschuss mitteilt, wird zur Zahlung des Beitrages nicht angehalten, 
Ist der Beitrag vier Wochen nach Schluss der Tagung nicht eingelaufen, so 
hat der Schatzmeister die Befugnis, denselben durch Postauftrag einzuziehen. 
Artikel IV. Die Versammlung der jeweiligen Tagung wählt sich das Bureau, 
welches die Sitzungen leitet. 
Vorträge sollen in der Regel die Dauer von drei Viertel-Stunden nicht über- 
schreiten. 
Artikel V. Auf die Dauer von sechs Jahren wird ein ständiger Ausschuss 
von sieben Mitgliedern erwählt mit dem Recht der Selbst-Ergänzung und Er- 
weiterung. 
Der ständige Ausschuss konstituiert sich selbst, wählt aus seiner Mitte den 
Vorsitzenden, sowie den Schriftführer und den Schatzmeister und ist dem Kongresse 
verantwortlich. Derselbe wird mit folgenden Geschäften betraut:
	        

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