Virtuelle Schatzkammer der Stadtbibliothek Nürnberg Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Ortspolizeiliche Vorschriften, die Straßenpolizei und die öffentliche Reinlichkeit, dann den Schutz der öffentlichen Anlagen und der städtischen Wasserleitungen in Nürnberg betreffend

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ortspolizeiliche Vorschriften, die Straßenpolizei und die öffentliche Reinlichkeit, dann den Schutz der öffentlichen Anlagen und der städtischen Wasserleitungen in Nürnberg betreffend

Monografie

Persistenter Identifier:
06821781
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095451
Titel:
Ortspolizeiliche Vorschriften, die Straßenpolizei und die öffentliche Reinlichkeit, dann den Schutz der öffentlichen Anlagen und der städtischen Wasserleitungen in Nürnberg betreffend
Signatur:
Amb. 8. 1418
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Tümmel
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert
Erscheinungsjahr:
1892
Umfang:
54 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
In Fraktur

Kapitel

Titel:
B. Vorschriften, die Erhaltung der Sicherheit und Bequemlichkeit des Straßen-Verkehrs betr.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ortspolizeiliche Vorschriften, die Straßenpolizei und die öffentliche Reinlichkeit, dann den Schutz der öffentlichen Anlagen und der städtischen Wasserleitungen in Nürnberg betreffend
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • A. Allgemeine Bestimmungen.
  • B. Vorschriften, die Erhaltung der Sicherheit und Bequemlichkeit des Straßen-Verkehrs betr.
  • C. Vorschriften zum Schutze der öffentlichen Anlagen und des Verkehrs in denselben.
  • D. Vorschriften zur Sicherstellung der städtischen Wasserleitung.
  • E. Vorschriften, die öffentliche Reinlichkeit betr.
  • F. Vorschriften, die Erhaltung der Ruhe auf öffenlichen Straßen betr.
  • G. Eingreifen der Aufsichtsorgane. Anordnungen der Aufsichtsorgane. Besondere Bedingungen.
  • H. Straf- und Schlußbestimmungen.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

q 
chen 
W 
elhe 
)us 
fs⸗ 
ssig. 
des 
Ind 
zlich 
In 
urch 
ad— 
ätte 
—V 
sten. 
dt⸗ 
he⸗ 
ger 
nit 
Iche 
unq 
ipch 
n 
hte 
Irt 
b) alle Anlagen, Trottoirs und Fußwege, mit Aus— 
nahme des als Einfahrt oder Zugang zu einem 
Hause oder Grundstücke dienenden Theiles derselben. 
Das Befahren von Trottoirs und Fußwegen mit 
Sprengwägen behufs der durch ober- oder ortspolizeiliche 
Vorschrift angeordneten Straßensprengung und das Befahren 
der Anlagen mit solchen Sprengwägen, sowie mit den zum 
Betriebe der Stadtgärtnerei dienenden Wägen, ist gestattet. 
Beschränkungen desselben nach Art und Zeit. 
8 18. An nachgenannten Orten finden hinsichtlich 
gewisser Arten von Fuhrwerken, beziehungsweise gewisser 
Zeiten besondere Beschränkungen statt. 
1. Der Benützung durch bespanntes Fuhrwerk sind 
entzogen: 
a) das Kasemattenthor, die Deutschherrnwiese, der 
Weg zwischen dem Pfarrhause und der Kirche in 
Wöhrd, der innere Theil des Hauptmarktes; 
b) der Feuerweg, die Hallerwiese, das Hörmanns— 
gäßchen, die Barbiergasse und der Theil der Leon— 
hardsgasse zwischen der Petzoldstraße und der Bauern⸗ 
gasse in Gostenhof, außer für Fuhrwerk, welches 
seiner Bestimmung nach dort zu verkehren hat; 
e) der Weg hinter der Mauer vom Marienthor bis 
zum Peunt- und Salzhof; 
d) während der Meßzeit die zur Abhaltung der Messen 
bestimmten Plätze, mit Ausnahme der gepflasterten 
Strecken der Insel Schütt; 
s) die Passage vor der Hauptwache während der 
Musikparade. 
2. Mit Lastfuhrwerken, wozu auch Omnibusse und 
Möbelwägen gehören, dürfen nicht befahren werden: 
das Heugäßchen, das Rathhausgäßchen, die Schul— 
gasse bei der Hauptwache, die Agnesbrücke und das 
Zeidlergäßchen in Wöhrd.
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Ortspolizeiliche Vorschriften, Die Straßenpolizei Und Die Öffentliche Reinlichkeit, Dann Den Schutz Der Öffentlichen Anlagen Und Der Städtischen Wasserleitungen in Nürnberg Betreffend. Tümmel.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.