Virtuelle Schatzkammer der Stadtbibliothek Nürnberg Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

Monografie

Persistenter Identifier:
06821780
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095433
Titel:
Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg
Signatur:
Amb. 8. 1400
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Monninger
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert
Erscheinungsjahr:
1887
Umfang:
XX, 251 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
In Fraktur

Register

Titel:
Alphabetisches Sachregister zu den ortspolizeilichen Vorschriften.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Register
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • [Text]
  • Nachträge.
  • Register
  • Alphabetisches Sachregister zu den ortspolizeilichen Vorschriften.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

223 
Alphabelisches Hachregister 
zu den 
ortspolizeilichen Vorschriften. 
ir dag 
Die fettgedruckten Zahlen bedeuten die fortlaufenden Nummern der ortspolizeilichen Vorschriften. 
Fie dem' Buchftaben Z nachgesetzten Zahlen bezeichnen die Ziffer auf der angeführten Seite 
der Sammlung.) 
94 
J 
9— 
syec 
A. 
Seite: 
Abbruch von Gebäuden u. s. w., An⸗ 
zeige hievon, II.. 146 
bon Gebäuden, Benetzen des Schuttes 
— 
von Gebäuden, Verbot des Werfens 
von Gegenständen bei solchen auf die 
Straße, 8.99..88 
Ab fäsle, leicht in Zersetzung übergehende, 
Lagerung solcher, Z3. 110. . 100 
Verbot des Wegwerfens solcher in den 
Maxfeldanlagen, Z. B8838. 986 
Abfallwasser, siehe Abwasser. 
Abfuhr der Haus- und Küchenabfälle, 
daun des Straßenkehrichts, 26. 72 
Recht zur Benützung der Wägen 8.1u.2 72 
Verpflichtung der Wagenfuͤhrer, 3.5 72 
Verpflichtung der Hausbewohner und 
deren Bediensteten, 3. ß3 u.72 
Abfaden von Holzkohlen, Steinkohlen, 
Coaks u. s. w. 8. 100.... 299 
— von Schnee und Eis, 3. 101... 98 
Aborte der Marfeldanlagen, Verbot des 
Verunreinigens derselben, 3. 9889. 96 
— öffentl, Verbot der Verunreinigung, 
3 1066 . . . . . . 100 
Abraͤumen von Dächern u. s. w., An⸗ 
bringen von Schutzvorrichtungen hiebei, 
——FFA00 
Abraupen der Bäume u. Hecken, 43 147 
Koͤltreifeisen. Anbringung solcher, 3. 66 89 
Abteilungen, geschlossene, Verbot des 
Antretens u. Marschierens solcher auf 
den Trottoirs, 3. 88.8 
Abtritte, deren Einrichtung und Ent— 
leerung, 14402.. 
A. Neuanlaggen. 
Allgemeine Vorschriften, Z. 1.. 
Bewegliche Abtrittfässer, 3. 21. 
Sonstige Neuanlagen, Z. 3. 
Neuanlagen von Abtrittgruben 3.4 
Abtrittrohre, Z. 5... 
Abtrittsitze, Z. 6. 2.* 
Besonders verbotene Abtrittfüh— 
rungen, 3.7 . .. F 
Iishohmen von diesem Verbot, 
Ddung- und Odelgruben, 3. 9. 
Versitzgruben, Z3Z. 11 
Verbotene Kanaͤle, Z. 11... 
Abänderung bestehender Anlagen. 
Ueber Anwendung der obigen 
Grundsätze, Z. 122. * 
Art der Unterhaltung, 3. 13. 
C. Entleerung der Abtritte .. 
J. Allgemeine Pflichten . 
II. Räumung der Abtrittgruben 
III. Räumung beweglicher Ab— 
rittfässer und Nachtkübel. 
IV. Allgemeine Vorschriften über 
Räumungen . 
Seite: 
94 
321 
5. 
28 
23 
23 
283 
24 
24 
24 
24 
54 
55 
25 
25 
26 
27 
28 
7 
J—
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer
TOC

Register

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Register

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Ortspolizeiliche Vorschriften Der Stadt Nürnberg. Monninger.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.