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Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

Monografie

Persistenter Identifier:
06696824
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095455
Titel:
Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte
Signatur:
Amb. 8. 1420
Autor:
Heerdegen, Theodor
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Bieling & Dietz
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert
Erscheinungsjahr:
1897
Umfang:
49 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
Erlangen, Univ., Diss.,1897

Kapitel

Titel:
[Text]
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Kapitel

Titel:
Das Marktgewölbe.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte
  • Titelseite
  • Widmung
  • [Text]
  • Entstehung einer Vertretung des Nürnberger Handelsstandes und der Nürnberger Börse.
  • Marktordnungen, Marktherren, Marktvorsteher.
  • Jurisdiktion der Marktvorsteher im Botenwesen und Markthändlern.
  • Gründung des Banco publico.
  • Bancoordnung von 1621.
  • Bancoamt und Bancosachen.
  • Proceß beim Bancoamt.
  • Rechtsprechung der Marktvorsteher. Parere derselben.
  • Marktsadjunkten.
  • Banco- und Wechselordnung von 1654. Merkantil- und Bancogerichtsordnung von 1697.
  • Ausschließliche Zuständigkeit des Merkantil- und Banco-Gerichts.
  • Bancoordnung von 1721. - Wechselordnung von 1722.
  • Das Marktgewölbe.
  • Schleppender Prozeßgang des Merkantil- und Bancogerichts, Aufhebung desselben.
  • Handelsgerichtsordnung von 1804.
  • Einfluß der Landesgesetzgebung . - Allerhöchste Verordnung vom 15. Dezember 1809.
  • An- und Abkommen der Marktvorsteher.
  • Der Prozeß beim Merkantil-Friedens- u. Schiedsgericht.
  • Wiederholte Bestätigung des Merkantil-Friedens- und Schiedsgerichts durch die Landesgesetzgebung.
  • Einfluß der Reichsgesetzgebung auf die Organisation des Merkantil-Friedens- und Schiedsgerichts.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

30 
Nuggemig bis auf anderweitige oberherrliche Derfügung dem 
Banco in Eigentum verbleiben. 
Don da ab hieß das Haus: „Bancohaus am Herrnmarft.“ 
Die Streitigkeit zwifchen den AMarktvorftehern und Banchieri 
dauerten aber noch fort insbefondere wegen des erwähnten Be: 
irages von 5000 fl., welche im Hahre 1099 der damalige Marft- 
voriteher Wolf Ehriftoph Winkler aus dem Banco entlehnt hatte, 
mnutmaßlich zur Erfaufung eines Haufes, um eine Börfe einzu- 
:ichten. 1) 
Schließlich, im Jahre 1786 wurde der Streit beendet da: 
durch, daß die 4 AWMarktvorfteher Johann Wilhelm Pflüger, 
SHeorg Konrad Schneider, Friedrich Hermann und Johann Mor: 
7ard mit oberherrlicher Beftätigung [Ratsverlaf vom 21. Oktober 
‚786]°%) als Äquivalent für die erwähnte Forderung das ihnen 
gehörige, fogenannte XRichter’fche Haus auf der vorderen Füll 
um weigen Schwan den damaligen Banchieri Gottfried Kießling 
und Zofeph Sriedrich Bachmeier zum Eigentum übertrugen. Wahr: 
'cheinlich, lautet die Bemerkung in den Akten, hatte der AMarfkt- 
vorfteher Richter die 5000 fl. zu feinem Augen verwendet und 
yar dafür diefes Hans den Marktvoritehern in solutionem zuge: 
zangen. . 
Dafür follten die Marfktvorfteher für die im Bancohaus 
am Berrumarft ihnen eingeräumten Gewölbe nur 30 fl. Fünftig 
Miete bezahlen. Das vordere und mittlere Gewölbe hatten fie 
inne, die übrigen Räumlichtfeiten waren anderweitig vermietet. 
3m Zahre 18534 befanden fich in diefem Gebäude gleich 
zeitig das Handelsappellationsgericht, das Handelsgericht und 
das Merfkantik- Friedens: und Schiedsaericht. 
>Schleppender Prozeßgang des Merkantil- und Banco- 
gerichts, Aufhebung desielben. 
Wiewohl das AMerfkantil- und Bancogericht unabhängig 
war von dem eigentlichen Banco, welcher nur mehr ein Schein: 
*) cf. lit im Archiv des M.-f.= nu. S-Gerichts Banco Publico he: 
creffend, auch Pofchinger, S, 109. 
N Abaedruckt bei Dofchinger, Beilaae LXXUN.
	        

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Heerdegen, Theodor. Das Merkantil-Friedens- Und Schiedsgericht Der Stadt Nürnberg Und Seine Geschichte. Bieling & Dietz.
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