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Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

fullscreen: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

Monografie

Persistenter Identifier:
06696824
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095455
Titel:
Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte
Signatur:
Amb. 8. 1420
Autor:
Heerdegen, Theodor
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Bieling & Dietz
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert
Erscheinungsjahr:
1897
Umfang:
49 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
Erlangen, Univ., Diss.,1897

Kapitel

Titel:
[Text]
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Kapitel

Titel:
Marktordnungen, Marktherren, Marktvorsteher.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte
  • Titelseite
  • Widmung
  • [Text]
  • Entstehung einer Vertretung des Nürnberger Handelsstandes und der Nürnberger Börse.
  • Marktordnungen, Marktherren, Marktvorsteher.
  • Jurisdiktion der Marktvorsteher im Botenwesen und Markthändlern.
  • Gründung des Banco publico.
  • Bancoordnung von 1621.
  • Bancoamt und Bancosachen.
  • Proceß beim Bancoamt.
  • Rechtsprechung der Marktvorsteher. Parere derselben.
  • Marktsadjunkten.
  • Banco- und Wechselordnung von 1654. Merkantil- und Bancogerichtsordnung von 1697.
  • Ausschließliche Zuständigkeit des Merkantil- und Banco-Gerichts.
  • Bancoordnung von 1721. - Wechselordnung von 1722.
  • Das Marktgewölbe.
  • Schleppender Prozeßgang des Merkantil- und Bancogerichts, Aufhebung desselben.
  • Handelsgerichtsordnung von 1804.
  • Einfluß der Landesgesetzgebung . - Allerhöchste Verordnung vom 15. Dezember 1809.
  • An- und Abkommen der Marktvorsteher.
  • Der Prozeß beim Merkantil-Friedens- u. Schiedsgericht.
  • Wiederholte Bestätigung des Merkantil-Friedens- und Schiedsgerichts durch die Landesgesetzgebung.
  • Einfluß der Reichsgesetzgebung auf die Organisation des Merkantil-Friedens- und Schiedsgerichts.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

Ungar’s am BHerrenmarft befand, pflegten die Großkauflente 31: 
Jammenzufommen und dies läßt auf das Beftehen einer gewiffen 
Drganifation der Kaufleute fchließen. 
Su diefem Gewölblein haben die Älteften am Markt am 
1, lat 1563_im gleichen Haufe noch einen zweiten Laden dazu 
gemietet und aus den beiden einen einzigen herftellen lajffen.!) Das 
Elöclein wurde Bourfe: Glöcklein genannt. (Diefe Bezeichnung 
ändet fich außer bei Roth mehrfach, 3. 3. in Müllers Annalen, 
und in einer Handichrift der Stadtbibliother Amb. 2. Ro. 20, wo 
von der „Pörfchordnung“ die Rede il.) 
Da die Gebote der Marktordmnung wenig befolgt wurden, 
o hat der Rat auf Bitten von Wolf Kern, unterfchrieben von 
30 Kaufleuten, anı 22, Yanuar „1562. den älteften Handelsleuten 
am 2Marft zwei Herrn vom Rat zugeordnet, „die fie in fürfallen: 
den Mengen und gebrechen jedesmal zu hilf und rat nemen 
'ollen“, Martin Pfinzing und Hanns Welfer. Entfprechend dem 
Dorfchlag Ddiefer beiden „Deputierten des Rates“ und nach Be: 
iprechung mit den Ältejten HBandelsleuten wurde die „andere AWMarck- 
ardnung“oberherrlich dekretirt und publicirt amı 53.2ärz 1562.7) Die- 
‚elbe enthielt zum Teile {chärfere Beftimmumigen für den Nbertretungs: 
fall, und Abänderungen hinfichtlich der Zeit des Marftabläntens, 3) 
Zn feßter Bezichung wurde Die Marktordnung mehrfach 
geändert in den Yahren 1574, 1585, 1586 und 15387. Zoch im 
Jahre 1803 wurde das Bourfeglöcklein geläutet. : 
Ant 1, Mai 1566 befchloffen die Älteften am Markt „irer 
nf am mar von Handelsleuten“ 3u Derwaltern der Aartkt: 
rdnung zu deputieren mit Cooptationsbefugnis, „damit irer jeder: 
jeit 5 find, die ob folcher [öblichen guten Mardordnung und dem: 
jenigen, was zu Xuß und Aufnam Dderfelben gereicht, gefreulich 
und fleißig halten.“ *) Die erften „Marfktherrn“ waren: 1DoIlf 
Kern, $ranz Schleicher, AMaguns Dilherr, Kafpar Zteumayr und 
Sorenz Spenaler. 
') I. Marfktbuch S. 26. 
‘) I. Marfktbuch S. 14. 
3 ef, Ehrenberg a. a. ©, S, 84. 
*) I. Markibuch S. 42.
	        

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