Virtuelle Schatzkammer der Stadtbibliothek Nürnberg Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

Monografie

Persistenter Identifier:
06696824
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095455
Titel:
Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte
Signatur:
Amb. 8. 1420
Autor:
Heerdegen, Theodor
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Bieling & Dietz
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert
Erscheinungsjahr:
1897
Umfang:
49 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
Erlangen, Univ., Diss.,1897

Kapitel

Titel:
[Text]
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Kapitel

Titel:
Entstehung einer Vertretung des Nürnberger Handelsstandes und der Nürnberger Börse.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte
  • Titelseite
  • Widmung
  • [Text]
  • Entstehung einer Vertretung des Nürnberger Handelsstandes und der Nürnberger Börse.
  • Marktordnungen, Marktherren, Marktvorsteher.
  • Jurisdiktion der Marktvorsteher im Botenwesen und Markthändlern.
  • Gründung des Banco publico.
  • Bancoordnung von 1621.
  • Bancoamt und Bancosachen.
  • Proceß beim Bancoamt.
  • Rechtsprechung der Marktvorsteher. Parere derselben.
  • Marktsadjunkten.
  • Banco- und Wechselordnung von 1654. Merkantil- und Bancogerichtsordnung von 1697.
  • Ausschließliche Zuständigkeit des Merkantil- und Banco-Gerichts.
  • Bancoordnung von 1721. - Wechselordnung von 1722.
  • Das Marktgewölbe.
  • Schleppender Prozeßgang des Merkantil- und Bancogerichts, Aufhebung desselben.
  • Handelsgerichtsordnung von 1804.
  • Einfluß der Landesgesetzgebung . - Allerhöchste Verordnung vom 15. Dezember 1809.
  • An- und Abkommen der Marktvorsteher.
  • Der Prozeß beim Merkantil-Friedens- u. Schiedsgericht.
  • Wiederholte Bestätigung des Merkantil-Friedens- und Schiedsgerichts durch die Landesgesetzgebung.
  • Einfluß der Reichsgesetzgebung auf die Organisation des Merkantil-Friedens- und Schiedsgerichts.
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

Entitehung einer Dertretung des Hürnberger Handels- 
fitandes und der Nürnberger Börfe. 
Die DHertretung des Nürnberger Handelsitandes durch das 
DYrgan der Marktvorfteher DdDatiert nach den im Archiv des 
Mierkantil-Friedens: und Schiedsgerichts befindlichen „Aftartbüchern 
anı Berrenmart von 1582 uud 1690“, welche eine wichtige 
Ruelle der BGefchichte des Nürnberger Handels bilden, vom 
‚. Mai 1566. Wenn auch vor diefer Zeit die Nürnberger Kauf- 
mannfchaft durch Fein Organ im Rechtsfinne vertreten wurde, 
o ift es doch fehr wahrfcheinlich, daß thatfächlich eine Dertretung 
°ür die Intereffen der Kaufleute beftand, und zwar fchon jehr 
“rühzeitig. Darauf läßt auch das der Stadt Nürnberg von 
Maximilian I. gewährte Privilegium vom 14. März 1508, be: 
itätigt durch Karl V. 1520, {chließen, nach welchem unter anderem 
in Sachen der Kaufmannshändel nicht an das Kammergericht 
appelliert werden Fonnte. Diefes Privilegium !) wurde ficher- 
lich nicht ohne Anreaung des Kaufmannftandes erftrebt und 
zrworben. 
Andreas Ingolitätter, der DVerfafjjer des erwähnten 
„II. Marcdbuches“, welcher im HZahre 1690 zum Marktvorfteher 
zewählt wurde, Ichließt daraus, daß im I. Marckbuch der 
‚Älteften Handelsleuth am Herrenmartt“ ohne Xamensnenmung 
gedacht ift, daß fchon vor vielen NYahren der Dlab durch Ältefte 
dirigiert worden ift. ?) 
Die „Älteften Handelsleute am Markt“ waren die Broß: 
“aufleute, welche fich am fogenannten Herrenmarfkte zu verfant- 
meln pflegten, fie bildeten die Nürnberger Börfe. 3) Der Herren: 
ntarkft reichte damals „auf der einen Seite vom Rathausgäßlein 
dis an die Wechfel, und auf der andern vom Schulgäßlein bis 
an die Waaggaffe*),” nach heutigen Derbältniffen von der Haupt: 
1) Über die Gefchichte diefes Privileas cf, Dr. Silberfhmidt, die 
Entitehnng des deutfchen Handelsgerichts. S. 49 ff. 
°) cf. auch Roth, BGefchichte des 2ürnberaifchen Handels. 23d. IV. 
>, 288, 
%) Hierüber Dr. Ehrenberg, „Die alte Würnberger Börfe“ a. a. ©, 
t} II. Marktbuch. SS. 16.
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Heerdegen, Theodor. Das Merkantil-Friedens- Und Schiedsgericht Der Stadt Nürnberg Und Seine Geschichte. Bieling & Dietz.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.