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Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

Monografie

Persistenter Identifier:
06627194
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095809
Titel:
Geschichte der Reichsstadt Nürnberg
Signatur:
Amb. 8. 1547
Erscheinungsort:
Nürnberg
Herausgeber:
Stein
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert
Erscheinungsjahr:
1861
Umfang:
481 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Anmerkung:
In Fraktur
NN / Notiz / Marginalie

Kapitel

Titel:
Vierter Abschnitt. Von der Zerstörung des burggräflichen Schlosses bis zum Ende des Krieges mit dem Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg. (1419-1450).
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica
Drucke 19. Jahrhundert

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte der Reichsstadt Nürnberg
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Impressum
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Von dem Zeitpunkte, bei welchem die Geschichte Nürnbergs mit Sicherheit begonnen werden kann, bis zur Ausstellung des großen Freiheitsbriefes Friedrichs II. (1050-1219).
  • Zweiter Abschnitt. Von der Zeit Friedrichs II. bis zum Ende des großen Aufstandes der Bürgerschaft gegen den Rath. (1219-1350).
  • Dritter Abschnitt. Nürnberg unter den Kaisern Karl IV., Wenzeslaus, Ruprecht von der Pfalz und Sigismund bis zur Zerstörung des burggräflichen Schlosses. (1350-1419).
  • Vierter Abschnitt. Von der Zerstörung des burggräflichen Schlosses bis zum Ende des Krieges mit dem Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg. (1419-1450).
  • Fünfter Abschnitt. Von dem Ende des markgräflichen Krieges bis zum Tode Kaiser Maximilian I. (1450-1519).
  • Sechster Abschnitt. Von den Zeiten der Reformation bis zur Belagerung Nürnbergs durch den Markgrafen Albrecht von Brandenburg Culmbach. (1519-1552).
  • Siebenter Abschnitt. Von dem zweiten Markgräflichen Kriege bis zum Schlusse des westphälischen Friedens. (1552-1650)
  • Achter Abschnitt. Vom Ende des dreißigjährigen Krieges bis zum Uebergange Nürnbergs an die Krone Bayern. (1650-1806).
  • Nachtrag
  • Register.
  • Berichtigungen.
  • Vorsatz
  • Einband
  • Farbinformation

Volltext

188 
zu thun habe, Nürnberger Bürger aber, hätten vor dem an 
vielen Orten, als in Böhmen, Ungarn, Tyrol und Sieben— 
bürgen an dergleichen Unternehmungen Theil genommen, 
ohne daß es ihnen je gewehrt worden sei. Sie bäten daher, 
den von Heideck unbeschädigt zu lassen, da er sich ja ohne— 
dem erboten hätte, vor dem römischen König als Freiherr 
des Reichs zu Recht zu stehen. 
Der Markgraf aber beharrte auf seiner Meinung, daß 
der Ritter von Heideck als sein Unterthan auf seinem, des 
Markgrafen Gebiet arbeite, dies beginne zu Eger an der 
Stadtmauer, erstrecke sich bis än das Kreuz unter Uffen— 
heim und an das Gesträuch ober Eichstädt, darinnen liege 
nun auch die Herrschaft Heideck, und wenn der Ritter von 
dem Bergwerke nicht abließe, so wollte er es ihm mit Ge— 
walt wehren. Die Nürnberger selbst hätten nicht weiter zu 
richten, als innerhalb ihrer Ringmauer. Zugleich ließ er 
auch bedeutungsvolle Winke über seine eigne Macht, und 
die große Zahl der mit ihm Verbündeten einfließen. Die 
Gesandten der Stadt aber ließen sich durch dergleichen 
Drohungen nicht einschüchtern, und mögen sogar etwas 
trotzig geantwortet haben. Denn bald schickte der Markgraf 
an viele Fürsten und Stände des Reichs Briefe, in denen er 
klagte, daß ihn der Rath zu Nürnberg verunglimpft, dem 
von Heideck in unbilligen Dingen Schutz gewähre, und: „es 
hätten sich seine Abgesandten hoher Worte bedient.“ 
Obgleich die Stadt diesen Klagen ebenfalls durch Briefe 
gründlich entgegengetreten war, wiederholte sie der Markgraf 
in einem ausführlichen Bericht an den Churfürsten von Mainz; 
es gezieme sich nicht, heißt es darin, daß die Stadt Nürn— 
berg Freiherrn des Reichs in ihre Dienste und Verspruch 
nehme, er seinerseits habe sich sehr über dieselbe zu beklagen, 
da sie ihm in sein väterliches Erb gegriffen, ihn hindere an 
den Gerichten des Gostenhofs und an drei Klöstern in der 
Stadt, über welche ihm die Hoheit zustehe, eben so an den 
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Geschichte Der Reichsstadt Nürnberg. Stein, 1861.
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