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Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Bibliographic data

fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

Multivolume work

Persistent identifier:
03027477
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg
Document type:
Multivolume work
Collection:
Norica
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Anmerkung:
In Fraktur

Volume

Persistent identifier:
06254530
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20230420085838
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926)
Shelfmark:
Amb. 4. 637(1925/26)
Volume count:
1925/26 (1926)
Document type:
Volume
Collection:
Norica
Publication year:
1926
Scope:
271 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Anmerkung:
In Fraktur

Chapter

Title:
VII. Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Chapter

Title:
1. Städtisches Wohlfahrtsamt.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Chapter

Title:
d) Armenpflege.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg
  • Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))
  • Front cover
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  • Schmutztitel
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Denkwürdige Vorfälle.
  • II. Stadtgebiet und Bevölkerung.
  • III. Gemeindevertretung u. -Verwaltung.
  • IV. Polizeiwesen.
  • V. Bau- und Grundstückswesen.
  • VI. Städtische Betriebe.
  • VII. Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
  • VII. Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
  • 1. Städtisches Wohlfahrtsamt.
  • a) Gesamtverwaltung des Wohlfahrtsamtes im allgemeinen.
  • b) Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge.
  • c) Fürsorgeanstalten.
  • d) Armenpflege.
  • 2. Nürnberger Nothilfe E.V.
  • 3. Städtische Zufluchtsanstalt für Obdachlose.
  • 4. Städtische Herberge, Wespennest 9.
  • 5. Beschäftigung für Erwerbsbeschränkte.
  • 6. Erwerbslosenfürsorge.
  • 7. Norisstift.
  • 8. Sebastianspital.
  • 9. Heiliggeistspital.
  • 10. Altersheim.
  • 11. Jugendwohlfahrtspflege.
  • 12. Gefährdetenfürsorge.
  • 12. [=13.] Nürnberger Kinderhilfe E.V.
  • IX. Gesundheitswesen und Jugendpflege.
  • X. Schulwesen. Kunst und Wissenschaft.
  • XI. Finanzwesen.
  • Nachtrag zu Abschnitt V "Bau- und Grundstückswesen".
  • Schlagwortverzeichnis.
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Full text

3 
94 
p 
1 
Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
185 
Nach den Unterstützungsrichtsätzen der allgemeinen (Armen-)Fürsorge werden künftig nur 
noch die Asozialen (Arbeitsscheue, Trinker. Verschwender oder sonst offenbar Unwirtschaftliche) 
unterstützt. 
Die Aufsicht in hygienischer Beziehung über die sämtlichen Anstalten der Asozialen—⸗ 
fürsorge führt ein dem Wohlfahrtsamt vertraglich verpflichteter Arzt. 
Arbeitsfürsorge. Zu den wichtigsten Aufgaben einer gut funktionierenden Fürsorge 
zehört, sowohl vom moralischen als auch vom finanziellen Standpunkt aus neben den fort— 
zesetzten Bemühungen zur Arbeitsvermittlung im Benehmen mit den Arbeitsämtern die 
Schaffung von Einrichtungen zur Beschäftigung von ganz oder teilweise arbeitsfähigen Für— 
sorgebedürftigen. Wirklich Arbeitswilligen kann die Zuweisung von Beschäftigung nur will—⸗ 
kommen sein, weil ihnen dadurch das bedrückende Gefühl des Unterstützungsempfanges ohne 
jede Gegenleistung genommen und ihre Lebensfreude erhalten wird. Bei Arbeitsscheuen bildet 
die Möglichkeit, anstelle von Barunterstützung Arbeitsgelegenheit zu bieten, einen wirksamen 
Schutz gegen unbefugte Ausbeutung der Fürsorge. Eine der vielseitigsten Beschäftigungs⸗ 
möglichkeiten bietet die Landwirtschaft, wenn sie in großem Umfange betrieben wird. Sie 
hat noch den Vorzug der Arbeit in frischer Luft. Darauf wurde bei Schaffung von Arbeits— 
gelegenheit in NAürnberg besondere Rücksicht genommen. 
Die Zuweisung von Arbeit an Hilfsbedürftige, Unterstützungsempfänger oder Unterhalts— 
oerpflichtete, sowie deren etwaige Unterbringung in einer entsprechenden Anstalt zur Arbeits— 
leistung, gründet sich auf Artikel 4 und 76 des bayerischen Armengesetzes und auf 88 19 und 
20 der Reichsfürsorgepflichtverordnung. 
Der Bezirksfürsorgeverband Nürnberg hat eine Reihe von Arbeitseinrichtungen für aus⸗ 
gesteuerte Erwerbslose, Erwerbsbeschränkte, Asoziale und für Wanderer. 
Es sind dies folgende Betriebe: 
Arbeitsfürsorge Mittelbüg. Auf dem Gute Mittelbüg, das dem städtischen Tand⸗ 
wirtschaftsamte gehört, besteht seit 20. Juli 1925 ein Arbeitsbetrieb, dem in erster LTinie 
ausgesteuerte Erwerbslose, die in Unterstützung des Wohlfahrtsamtes genommen werden 
müssen, von den Kreisämtern und Nebenstellen des Wohlfahrtsamtes zugewiesen werden. Es 
kamen dort folgende Arbeiten zur Ausführung: Ausheben eines Entwässerungsgrabens, 
Planierungsarbeiten, Uferschutzarbeiten an der Pegnitz und Erobewegungsarbeiten. 
Die Dauer der Beschäftigung erstreckt sich jeweils auf 13 Wochen, also auf die Zeit, 
die nach der Reichs-Erwerbslosenfürsorgeverordnung vom 16. Februar 1924 notwendig ist, 
um den Fürsorgearbeiter erneut der Erwerbslosenfürsorge zuführen zu können. Bei Eröffnung 
des Betriebes traten 106 ausgesteuerte Erwerbslose die Arbeit an, die monatlichen Zuweisungen 
schwankten zwischen 20 573. Die Arbeitsprämie betrug anfangs pro Stunde 30 h, sie 
erhöhte sich am 28. September 1925 auf 35 Iy und ab J. Dezember 1925 auf 
40 E sIOo R Arbeitsprämie für den Arbeiter, 
50 —10 , „„Facharbeiter, 
60, „„ Gruppenführer. 
Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 48 Stunden, welche in 5 Cagschichten zu leisten sind. 
Abzüge für Sozialversicherung finden nicht statt, diese übernimmt der Betrieb. Die Beschäf— 
tigten sind bei der allgemeinen Ortskrankenkasse Aürnberg versichert. Der Betrieb bezahlt die 
Kosten für die Beförderung der Beschäftigten zur Arbeitsstelle, er stellt Arbeitskleider und 
Arbeitsstiefel zur Verfügung und gibt Tee und eine einfache Mittagssuppe ab. Die Familie 
des Fürsorgearbeiters erhält entsprechende Unterstützung vom Wohlfahrtsamt. An den Sonder⸗ 
hilfsmaßnahmen des Wohlfahrtsamtes, wie Brennstoffverteilung und Lebensmittelabgabe usw. 
nehmen die Beschäftigten gleichfalls teil.
	        

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