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Markgrafen-Büchlein

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Markgrafen-Büchlein

Monografie

Persistenter Identifier:
06195507
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20221128095633
Titel:
Markgrafen-Büchlein
Signatur:
Amb. 8. 1570
Autor:
Herrmann, Franz
Erscheinungsort:
Bayreuth
Herausgeber:
Mühl
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Norica
Erscheinungsjahr:
1902
Umfang:
371 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
kurz zusammengefasste Geschichte der Markgrafen Ansbach's und Bayreuth's und ihrer Vorfahren, der Burggrafen in Nürnberg
Anmerkung:
Literaturverz. S. 337-339

Appendix

Titel:
Anhang.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Appendix
Sammlung:
Norica

Kapitel

Titel:
II. Übergang der fränkischen Hohenzollernländer an Frankreich bezw. Bayern.
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Norica

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Markgrafen-Büchlein
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Zeichen-Erklärung.
  • I. Aus der dunklen Vorzeit.
  • II. Die Hohenzollern in Franken.
  • 1. Die Burggrafen zu Nürnberg.
  • 2. Das meistens vereinigte Franken unter den Markgrafen älterer Linie (1420-1603).
  • 3. Das Bayreuther Land unter der Regierung der Markgrafen jüngerer Linie (1603-1769).
  • 4. Das Ansbacher Land unter der Regierung der Markgrafen jüngerer Linie (1603-1769).
  • Rückblick auf die Markgrafenherrschaft.
  • Anhang.
  • I. Vereinigung der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth mit Preussen.
  • II. Übergang der fränkischen Hohenzollernländer an Frankreich bezw. Bayern.
  • Ergänzungen mit kleineren Berichtigungen.
  • Litteraturnachweis.
  • Ortsregister.
  • Personen-Register.
  • Sonstiges Sachregister.
  • Stammtafel der Grafen von Andechs und der Herzöge von Meran.
  • Einband

Volltext

- 320 — 
Dieser Akt weiser Politik veranlasste den hayerischen Köni 
Ludwig II am 30. August 1866 zu folgendem Briete an der 
König Wilhelm von Preussen: „Nachdem der Friede zwischen 
uns geschlossen und eine feste und dauernde Freundschaft zwischen 
unsern Häusern und Staaten begründet ist, drängt es mich, dieser 
auch einen änsseren symbolischen Ausdruck zu geben, indem 
ich Ew. Kgl. Majestät anbiete, die ehrwürdige Burg Ihrer Ahnen 
zu Nürnberg gemeinschaftlich mit mir zu besitzen, Wenn von 
den Zinnen dieser gemeinschaftlichen Ahnenburg zu Nürnbero 
die Banner von Hohenzollern und Wittelsbach vereinigt wehrn 
möge darin ein Symbol erkannt werden, dass Preussen und Bayern 
einträchtig über Deutschlands Zukunft wachen, welche die Vor 
sehung durch Ew. Kgl. Majestät in neue Bahnen gelenkt hat.‘ 
Wir sind am Schlusse, Mögen die fränkischen Fürsten 
tümer, die nun gleich dem Königreiche Bayern, dem sie an 
gehören, nicht goring zu achtende Bestandteile des unter der 
Hohenzollern neunorstandenen deutschen Reiches geworden sind 
das vermittelndo Band bilden, das den Süden und Norden des 
grossen Vatorlandes zum Ganzen eint, und mögen Preussen 
Franken und Bayern ihro deutsche Stammesgemeinschaft alle 
zeit in herzlichem Einvernehmen bethätigen!
	        

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Herrmann, Franz. Markgrafen-Büchlein. Mühl.
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